Kann ein Fehler des Gerichts beim Eintragen behoben werden?
günstig für Betroffener betrifft Liegenschaftseigentümer, Dienstbarkeitsberechtigte, Gläubiger
Ja, aber nur, wenn das Eingetragene nicht mit dem gerichtlichen Beschluss übereinstimmt, wenn also etwas anderes eingetragen wurde als angeordnet war oder eine angeordnete Eintragung unterblieb. War schon die Urkunde oder der Beschluss selbst fehlerhaft, hilft diese Berichtigung nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1962)
Der Fall einer Berichtigung im Sinne dieser Gesetzesstelle ist nur dann gegeben, wenn die Eintragung mit dem Inhalt des richterlichen Beschlusses nicht übereinstimmt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Beruht der Umstand, dass die sich aus den im Grundbuch eingetragenen Tagebuchzahlen ergebende rangmäßige Reihung der Grundbuchseintragungen nicht der Reihenfolge der Eintragungen entspricht, auf einem Vollzugs- und nicht auf einem Bewilligungsfehler, kann dies im Rechtsmittelverfahren gegen den Bewilligungsbeschlusses nicht korrigiert werden.OGH 5 Ob 87/18g, 03.10.2018
- Es ist anerkannt, dass auch Teilberichtigungen zulässig sind.OGH 5 Ob 78/13a, 16.07.2013
- Sind Servitutsrechte zwar in der EZ der herrschenden Liegenschaft ersichtlich gemacht worden, jedoch entgegen dem Bewilligungsbeschluss im Lastenblatt der dienenden Liegenschaft nicht eingetragen worden, bewirkt dies einen Fehler nach § 104 Abs 3 GBG, der grundsätzlich einer Berichtigung im Sinn dieser Gesetzesstelle zugänglich ist.OGH 5 Ob 78/13a, 16.07.2013
- Der entgegen dem Bewilligungsbeschluss unterlassene Vollzug einer Einverleibung bewirkt einen Fehler iSd § 104 Abs 3 GBG, der grundsätzlich einer Berichtigung im Sinn dieser Gesetzesstelle zugänglich ist.OGH 5 Ob 128/10z, 16.11.2010
- Ein im Vollzugsauftrag nicht zweifelsfrei erkennbarer Entscheidungswille ist unbeachtlich.OGH 5 Ob 236/08d, 04.11.2008
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Bei einer fehlerhaften Urkunde oder bei einer Fehlerhaftigkeit des Beschlusses liegt die Voraussetzung einer fehlerhaften Eintragung im Sinn des § 104 GBG nicht vor.OGH 5 Ob 236/08d, 04.11.2008
- Wenn also etwas anderes eingetragen wurde als angeordnet war.OGH 5 Ob 236/08d, 04.11.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060702 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 20.
- OGH 5 Ob 60/24w, 28.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 111/23v, 22.02.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 126/21x, 16.09.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 87/18g, 03.10.2018, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 163/17g, 13.02.2018, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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