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Kann ein Fehler des Gerichts beim Eintragen behoben werden?

günstig für Betroffener betrifft Liegenschaftseigentümer, Dienstbarkeitsberechtigte, Gläubiger
Ja, aber nur, wenn das Eingetragene nicht mit dem gerichtlichen Beschluss übereinstimmt, wenn also etwas anderes eingetragen wurde als angeordnet war oder eine angeordnete Eintragung unterblieb. War schon die Urkunde oder der Beschluss selbst fehlerhaft, hilft diese Berichtigung nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1962)

Der Fall einer Berichtigung im Sinne dieser Gesetzesstelle ist nur dann gegeben, wenn die Eintragung mit dem Inhalt des richterlichen Beschlusses nicht übereinstimmt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060702 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 20.

Im Gesetz

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