Wird mein Rechtsmittel zurückgewiesen, wenn die Vertretung fehlt?
günstig für Vertretener betrifft Verfahrensbeteiligte, Erwachsenenvertreter, Minderjährige
Nicht sofort. Kann der Mangel der gesetzlichen Vertretung behoben werden, muss das Gericht zwingend einen Verbesserungsversuch unternehmen; das gilt auch im Verfahren außer Streitsachen. Erst wenn dieser Versuch scheitert, darf Ihr Rechtsmittel zurückgewiesen werden. Ist der Mangel von vornherein nicht behebbar, erübrigt sich der Versuch.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 24.06.2020 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
§§ 6 und 7 ZPO gelten sinngemäß im Verfahren außer Streitsachen. Kann demnach ein Mangel der gesetzlichen Vertretung beseitigt werden, so hat das Gericht gemäß § 6 Abs 2 ZPO zwingend einen Sanierungsversuch zu unternehmen. Erst wenn der Versuch einer Behebung des Mangels der Vertretungsmacht scheitert, darf ein Rekurs (als unwirksame Prozesshandlung) zurückgewiesen werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Soweit sich der Erwachsenenvertreter für den vor seiner Bestellung liegenden Zeitraum bzw Zeitpunkt zur Genehmigung oder Nichtgenehmigung der bisherigen Prozessführung äußert, bedarf seine Erklärung (jedenfalls beim Aktivprozess) der Genehmigung durch das Pflegschaftsgericht.OGH 6 Ob 64/25t, 04.06.2025
- Das Prozessgericht hat den Erwachsenenvertreter aufzufordern sich zu äußern, ob er das bisherige Verfahren (soweit es von Nichtigkeit betroffen ist) genehmigt oder nicht genehmigt.OGH 6 Ob 64/25t, 04.06.2025
- Falls der Mangel der Vertretung von vornherein nicht beseitigt werden kann, erübrigt sich ein Verbesserungsversuch.OGH 10 Ob 21/20s, 24.06.2020
- Es ist dem Firmenbuchgericht verwehrt, die Prozessfähigkeit von Parteien selbständig zu prüfen. Das Firmenbuchgericht ist an die Entscheidung des Pflegschaftsgerichtes über die Bestellung des Sachwalters gebunden.OGH 6 Ob 332/00t, 17.01.2001
- Die Bestimmungen der ZPO über die Prozessfähigkeit gelten auch im außerstreitigen Verfahren.OGH 6 Ob 332/00t, 17.01.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065355 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 12.
- OGH 10 Ob 21/20s, 24.06.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 10 Ob 110/18a, 22.01.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 154a · Nicht-medizinisch unterstützte Fortpflanzung
- ABGB § 212
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 6
- ZPO Art. 7
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