Zum Inhalt springen

Kann ich die Räumung durch Nachzahlung der Miete abwenden?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Stellt das Gericht den offenen Mietzins fest, dient das dazu, Ihnen als Mieter den geschuldeten Betrag klar vor Augen zu führen. Sie können dann noch vor Schluss der Verhandlung erster Instanz zahlen und damit die Kündigung oder die Räumung abwenden. Voraussetzung ist, dass Sie an der bisherigen Nichtzahlung kein grobes Verschulden trifft.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 08.11.2022 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Zweck einer Beschlussfassung nach § 21 Abs 2 MG ist es, klarzustellen, welchen Betrag der Mieter dem Vermieter schuldet, damit der Mieter noch vor Schluss des Verfahrens erster Instanz die Möglichkeit erhält, durch Zahlung des rückständigen Mietzinses die auf § 19 Abs 2 Z 1 MG gestützte Kündigung oder die Stattgebung des auf den zweiten Fall des § 1118 ABGB begründeten Räumungsbegehrens abzuwenden, vorausgesetzt, dass ihn an der bisherigen Nichtzahlung des Zinses kein grobes Verschulden trifft (MietSlg 9777, 20521, 22452).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069105 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 12.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Aufrechnung gegen Räumung wegen Mietrückstand

Wenn Ihr Vermieter Sie wegen offener Miete auf Räumung klagt, können Sie im Verfahren keine Geldforderung gegen ihn gegenrechnen. Sie können nur außerhalb des Verfahrens gegen die anerkannte Mietforderung aufrechnen und dann bestreiten, dass die Voraussetzung für die Räumungsklage überhaupt vorliegt.

günstig für Vermieter Aufrechnung gegen Mietzinsrückstand

Nein. Sie können gegen die Mietzinsforderung zwar außergerichtlich aufrechnen und dann bestreiten, dass ein Rückstand besteht, aber nur bevor das Gericht den Rückstand mit Beschluss festgestellt hat. Danach wird eine Aufrechnung nicht mehr berücksichtigt, selbst wenn sie sich auf einen früheren Sachverhalt stützt. Die Regel soll Verzögerungen des Verfahrens vermeiden.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Mietzinsrückstand nachzahlen
Mietrecht · Aufrechnung gegen Mietzinsrückstand
Mietrecht · Nachzahlung vor Klagszustellung
Mietrecht · Zahlungsbegehren und Mietzinsrückstand
Mietrecht · Nachzahlung trotz vorliegendem Urteil