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Was passiert, wenn ich trotz Nachfrage nichts Genaues sage?

betrifft Mieter, Wohnungseigentümer, Antragsteller, Parteien
Dann forscht das Gericht nicht weiter. Auch dort, wo es den Sachverhalt von sich aus ermitteln muss, endet das, sobald Sie nichts vorbringen oder Ihre Angaben trotz Anleitung so unbestimmt bleiben, dass sie nicht überprüfbar sind.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 16.04.2024 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Die Pflicht des Gerichtes zur amtswegigen Prüfung des Sachverhaltes endet dort, wo ein Vorbringen der Parteien überhaupt nicht vorliegt oder trotz richterlicher Anleitung nicht so konkretisiert wird, dass eine Überprüfung möglich ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069653 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 20.

Im Gesetz

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