Darf ich als Mieter Räume nutzen, die ich nicht gemietet habe?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 22.05.2025 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wendet der Bestandnehmer ein, zur Benützung der strittigen Flächen aufgrund einer Vereinbarung berechtigt zu sein, so steht dies der Aufkündigung nur dann entgegen, wenn diese Ansicht zumindest vertretbar ist.OGH 4 Ob 51/18f, 19.04.2018
- Hier: Regelmäßige Benützung nicht mitgemieteter Parkplatzflächen.OGH 6 Ob 250/15f, 23.02.2016
- Hier: Wiederholtes Aufstellen von Kunstobjekten vor dem Haus ohne die Zustimmung des Vermieters.OGH 2 Ob 212/14m, 27.11.2014
- Folgende Aspekte kamen dabei insbesondere zum Tragen: In der Wohnung zum Einsatz gelangende Mischmaschinen und Hiltihämmer, die dadurch in anderen Mietobjekten verursachten Bauschäden, sowie die monatelange Lärm‑, Staub‑ und Schmutzbeeinträchtigung der übrigen Mieter einschließlich des Auszugs eines Mieters, Ignorieren eines vom Vermieter erwirkten einstweiligen Vorkehrung des Gerichts durch Fortsetzen der Arbeiten sowie durch gerichtliche Endbeschlüsse festgestellte Störungen des ruhigen Sachbesitzes des Vermieters, die diesen sogar zur Exekutionsführung nötigten.OGH 2 Ob 164/11y, 08.03.2012
- Unleidliches Verhalten eines Mieters, der seine Sanierungspläne bezüglich des Mietobjekts auf besonders rücksichtslose Art und Weise gegenüber dem Vermieter und seinen sonstigen Mitbewohnern durchgesetzt hat.OGH 2 Ob 164/11y, 08.03.2012
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- Hier: Der Benützungstitel der Beklagten musste nicht als Vorfrage geklärt werden. Dazu dient die vom Kläger ohnedies wahrgenommene Möglichkeit der Abhilfe durch Führung eines den strittigen Raum betreffenden (bisher noch nicht rechtskräftig beendeten) Räumungsprozesses.OGH 5 Ob 61/08v, 01.04.2008
- Vor einer möglichen Klärung der Frage des Rechtstitels der Beklagten zur Benützung stellt ihre Weigerung, diesen dem Kläger geräumt zu übergeben, den Tatbestand des § 30 Abs 2 Z 3 MRG jedenfalls nicht her.OGH 5 Ob 61/08v, 01.04.2008
- Hier: Im vorliegenden Fall konnte sich die Beklagte aber darauf berufen, dass ihr die Benützung dieses Abstellraums von der Rechtsvorgängerin des Klägers gestattet wurde.OGH 5 Ob 61/08v, 01.04.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070417 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 22.
- OGH 4 Ob 49/25x, 22.05.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 82/22g, 24.01.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 167/21v, 21.10.2021, Fall aus Salzburg
- OGH 8 Ob 43/21p, 29.04.2021
- OGH 5 Ob 197/20m, 30.11.2020, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 51/18f, 19.04.2018, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, nicht in jedem Fall. Wird ein einzelner Dachbodenraum nur für Freizeitzwecke gemietet, ohne Zusammenhang mit einer geschäftlichen Tätigkeit oder einem Wohnungsmietvertrag, ist er ein neutrales Objekt außerhalb des Mietrechtsgesetzes. Die Vermieter müssen diese Voraussetzungen allerdings beweisen.
Können Sie das gemietete Objekt aus Gründen, die nicht in Ihrer Sphäre liegen, nicht wie vereinbart nutzen, dürfen Sie den Vertrag vorzeitig auflösen. Ob den Vermieter ein Verschulden trifft oder ob es sich um einen Zufall handelt, spielt dabei keine Rolle.