Zum Inhalt springen

Ist die Zurückweisung meines Antrags eine Entscheidung in der Sache?

betrifft Mieter, Vermieter, Antragsteller, Wohnungseigentümer
Wird das bisherige Verfahren für nichtig erklärt und Ihr Antrag zurückgewiesen, weil das außerstreitige Verfahren unzulässig ist, ist das kein Sachbeschluss. Für die weitere Anfechtung gelten daher nicht die besonderen Regeln über Sachbeschlüsse im Mietrecht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 14.11.2024 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Der Beschluss, mit dem das bisherige Verfahren für nichtig erklärt und der Antrag wegen Unzulässigkeit des außerstreitigen Verfahrens zurückgewiesen wird, ist kein Sachbeschluss; ein solcher Beschluss des Rekursgerichts fällt auch nicht unter § 37 Abs 3 Z 18 MRG.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070434 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 16.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Zurückweisung wegen falscher Verfahrensart
Verfahrensrecht · Form der Entscheidung im Mietverfahren
Verfahrensrecht · Rechtsmittel nach Aufhebung als nichtig
Verfahrensrecht · Falsche Verfahrensart bei Anträgen
Verfahrensrecht · Welches Verfahren gilt für den Antrag