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Woran erkenne ich, ob das Gericht in der Sache entschied?

betrifft Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümer
Im besonderen Mietverfahren muss nur eine Entscheidung über die Sache selbst in einer bestimmten Form ergehen. Dabei zählt der Inhalt der Entscheidung und nicht ihre Bezeichnung. Weist das Gericht Ihren Antrag ab, weil dieser Weg gar nicht offensteht, braucht es diese Form nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Gemäß § 37 Abs 3 Z 15 MRG hat nur die Entscheidung in der Sache mit Sachbeschluss zu ergehen. Es kommt dabei nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den Inhalt der Entscheidung an. Eine Wahrnehmung der Unzulässigkeit des außerstreitigen Rechtsweges erfordert aber keinen Sachbeschluss.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070443 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 21.

Im Gesetz

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