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Wie wird eine Aussage ausgelegt, die mehrdeutig ist?

betrifft Medien, Unternehmer, Konsument, Beklagter
Wenn Sie sich mehrdeutig äußern, müssen Sie jene Deutung gegen sich gelten lassen, die für Sie am ungünstigsten ist. Sie können sich also nicht darauf berufen, dass Ihre Aussage auch harmlos verstanden werden könnte.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 26.05.2026 (82 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Wer eine mehrdeutige Äußerung macht, muss die für ihn ungünstigste Auslegung gegen sich gelten lassen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 29 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079648 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 82.

Im Gesetz

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