Kann mein Verhalten gegenüber Vorgesetzten zur Kündigung führen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 27.11.2025 (7 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1971)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 48 ASGG.OGH 9 ObA 76/95, 12.06.1995
- Vom Dienstgeber im Rahmen der Würdigung des Gesamtverhaltens des Dienstnehmers anläßlich der Geltendmachung einer später erfolgten Verfehlung kann auch auf solche Verfehlungen zurückgegriffen werden, hinsichtlich deren er zu einem früheren Zeitpunkt auf die Ausübung des Kündigungsrechts oder Entlassungsrechts verzichtet hatte (§ 48 ASGG).OGH 9 ObA 20/89, 19.04.1989
- Hier: Politessen, die wiederholt eigenmächtig ihren Außendienst unterbrochen, die ihnen zugeteilten Rayons verlassen und in der Kantine des kreisgerichtlichen Gefangenenhauses Kaffeepausen und Zigarettenpausen eingelegt hatten.OGH 4 Ob 130/79, 17.06.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082248 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 7.
- OGH 8 ObA 50/25y, 27.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 21/25h, 21.10.2025, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 56/20f, 26.08.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 134/18y, 24.01.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) § 32 · Kündigung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie schulden die Arbeit selbst, erbringen sie aber weitgehend selbstständig und ohne persönliche Abhängigkeit. Vorschriften darüber, wie Sie sich dabei persönlich zu verhalten haben, bestehen nicht. Ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, misst sich nach dieser persönlichen Abhängigkeit und nach keinem anderen Maßstab.
Arbeitsrechtliche Regeln, die nicht auf die persönliche Abhängigkeit abstellen und nicht den sozial Schwächeren schützen sollen, können auch auf einen freien Dienstvertrag sinngemäß angewendet werden. Ob das auch für die allgemeinen Regeln über die Abfertigung gilt, ist damit nicht entschieden.