Kann ich einen Widerruf einer Beleidigung verlangen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Weder Abs 1 noch Abs 2 des § 1330 ABGB sieht einen Anspruch auf Veröffentlichung des Unterlassungsurteils vor.OGH 6 Ob 226/16b, 25.10.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085170 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 6 Ob 192/25s, 30.06.2026, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie können die Veröffentlichung des Urteils auch dann verlangen, wenn keine Wiederholung droht. Das gilt sogar, wenn der unlautere Vorgang nie an die Öffentlichkeit gelangt ist. Voraussetzung ist, dass er auch künftig noch schädlich für Sie wirken könnte.
Ja. Wenn Ihnen ein Anspruch auf Unterlassung wegen einer Ehrverletzung oder einer kreditschädigenden Äußerung zusteht, kann das Gericht diesen mit einer vorläufigen Verfügung sichern. Sie müssen dafür nicht eigens beweisen, dass Ihnen eine Gefahr droht. Nimmt der andere die Behauptung als unwahr zurück, müssen Sie die Gefährdung ausnahmsweise doch darlegen.