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Muss ein Aufseher diese Aufgabe dauerhaft haben?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Vorgesetzte
Für die Stellung als Aufseher kommt es darauf an, dass jemand im Zeitpunkt des Unfalls einen eigenen Pflichtenkreis und eine selbständige Stellung hatte. Ob er dabei selbst einem Vorgesetzten unterstand, spielt keine Rolle. Auch eine dauerhafte Funktion im Betrieb ist nicht nötig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (56 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Für die Qualifikation des Betriebsaufsehers und Arbeitsaufsehers ist eine mit einem gewissen Pflichtenkreis und Selbständigkeit verbundene Stellung zur Zeit des Unfalls erforderlich. Unentscheidend ist, ob die Aufsicht ganz unbeschränkt oder mit Unterordnung unter einem Vorgesetzten ausgeübt wird. Eine Dauerfunktion im Betrieb ist nicht erforderlich.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 14 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085519 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 56.

Im Gesetz

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