Kann ich den Staat klagen, wenn meine Revision zurückgewiesen wurde?
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 22.06.2022 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das gilt jedoch dann nicht, wenn der Amtshaftungskläger seine Klage auf eine behauptete unvertretbare Rechtsansicht stützte und der Oberste Gerichtshof die (ordentliche oder außerordentliche) Revision mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückwies. Die Entscheidung des Berufungsgerichts ist in solchen Fällen vom Zurückweisungsbeschluß des Obersten Gerichtshofs gedeckt, auch wenn in diesen Fällen nicht die Berechtigung des Rechtsmittels, sondern nur die Frage, ob eine erhebliche Rechtsfrage iS dieser Bestimmung vorliege bzw geltend gemacht worden ist, geprüft und verneint wurde.OGH 1 Ob 41/97d, 15.12.1997
- Doch sind Amtshaftungsansprüche, die der Kläger auf Umstände stützt, die der Oberste Gerichtshof im Zuge seiner zur Erledigung des Rechtsmittels im Anlaßverfahren jedenfalls erforderlichen, wenngleich nur eingeschränkten Sachbeurteilung überprüft und als nicht stichhältig befunden hat, dennoch aus dem Grunde des § 2 Abs 3 AHG ausgeschlossen, weil es sonst auch in diesem Umfang mittelbar zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der oberstgerichtlichen Entscheidung käme.OGH 1 Ob 2147/96h, 25.02.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102269 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 9.
- OGH 1 Ob 100/22w, 22.06.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 58/22v, 20.04.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 184/17w, 21.12.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wird Ihre Klage von vornherein zurückgewiesen, dürfen Sie im Rechtsmittel keine neuen Tatsachen mehr vorbringen, um die Zuständigkeit des Gerichts zu begründen. Von Amts wegen berücksichtigt werden nur jene Umstände, aus denen sich das Fehlen der Voraussetzungen ergibt.
Nein. Hat schon das Erstgericht die Änderung nicht zugelassen und bestätigt das Berufungsgericht das inhaltlich, ist eine weitere Anfechtung ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn diese Bestätigung nur aus der Begründung des Urteils hervorgeht.