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Kann ich den Staat klagen, wenn meine Revision zurückgewiesen wurde?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Geschädigter, Prozessparteien
Ja, in Grenzen. Weist der Oberste Gerichtshof Ihre Revision zurück, weil keine erhebliche Rechtsfrage vorliegt, hat er die Sache selbst nicht abschließend beurteilt. Auf Verhalten der Vorinstanzen, das er nicht überprüfen konnte, können Sie daher Amtshaftungsansprüche stützen; auf Punkte, die er geprüft und verworfen hat, jedoch nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 22.06.2022 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Soweit dem Höchstgericht die Überprüfung bekämpfter Entscheidungen - nach den Verfahrensvorschriften - nur in eingeschränktem Ausmaß möglich ist, können Amtshaftungsansprüche aus einem nicht überprüfbaren Verhalten der Vorinstanzen geltend gemacht werden. Das muß auch für jene Fälle gelten, in welchen der Oberste Gerichtshof die Revision mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen hat, weil dann nicht die Berechtigung des - ordentlichen oder außerordentlichen - Rechtsmittels, sondern lediglich die Frage, ob eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne der vorgenannten Bestimmung vorliegt bzw. geltend gemacht wurde, geprüft und verneint wurde. Soweit das Revisionsgericht zu im Rechtsmittel aufgeworfenen oder zu von Amts wegen geprüften Rechtsfragen Stellung nimmt, kann deren Beantwortung bei Zurückweisung des Rechtsmittels dennoch immer nur als Erwägung dahin verstanden werden, daß die Entscheidung nicht von der Lösung einer der im § 502 Abs 1 ZPO bezeichneten Fragen abhängt, sodaß das Rechtsmittel aus diesem Grund unzulässig ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102269 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Neue Tatsachen nach Zurückweisung der Klage

Nein. Wird Ihre Klage von vornherein zurückgewiesen, dürfen Sie im Rechtsmittel keine neuen Tatsachen mehr vorbringen, um die Zuständigkeit des Gerichts zu begründen. Von Amts wegen berücksichtigt werden nur jene Umstände, aus denen sich das Fehlen der Voraussetzungen ergibt.

günstig für Beklagter Weiterer Rechtszug bei Klageänderung

Nein. Hat schon das Erstgericht die Änderung nicht zugelassen und bestätigt das Berufungsgericht das inhaltlich, ist eine weitere Anfechtung ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn diese Bestätigung nur aus der Begründung des Urteils hervorgeht.

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