Kann ich Schadenersatz fordern, wenn die Stelle parteipolitisch vergeben wurde?
günstig für Bewerber betrifft Bewerber, Beamte, öffentlich Bedienstete, Behörden
Auf eine bestimmte Stelle im öffentlichen Dienst haben Sie keinen Anspruch. Missbraucht die entscheidende Stelle aber ihren Spielraum und verstößt sie dabei gegen tragende Grundsätze des Rechtsstaats, etwa weil parteipolitische Gründe den Ausschlag gaben, können Sie Ersatz Ihres Schadens verlangen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 10.03.2026 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Wenngleich kein Rechtsanspruch auf die Ernennung auf einen bestimmten Dienstposten besteht, wird ein Ersatzanspruch nach dem AHG begründet, wenn das zur Ernennung berufene Organ das ihm eingeräumte Ermessen missbraucht und gegen tragende Grundsätze der rechtsstaatlichen Ordnung verstößt (hier parteipolitische Motivation).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Anspruch des Klägers auf Weiterbestellung bzw aus der Nichtweiterbestellung verneint;OGH 1 Ob 83/23x, 27.06.2023
- Für die Behauptung, der Entscheidungsträger habe bei der Besetzung der ausgeschriebenen Funktion dieses Ermessen in unsachlicher Weise überschritten, trifft den Kläger die Beweislast. Er muss behaupten und beweisen, dass er ohne Verletzung des der Beklagten bei der Besetzung der ausgeschriebenen Funktion eingeräumten Ermessensspielraums mit dieser Funktion betraut worden wäre.OGH 9 ObA 75/20z, 21.10.2020
- Die Beurteilung und Gewichtung der festgestellten Umstände im Zusammenhang mit der Frage der besseren Eignung für die ausgeschriebene Planstelle ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung.OGH 1 Ob 223/16z, 20.12.2016
- Im Amtshaftungsverfahren ist - schon aus einfachen Kausalitätserwägungen - zu prüfen, welcher Bewerber bei dem anzunehmenden hypothetischen Kausalverlauf, also bei Erstattung eines mangelfreien Gutachtens, zum Zug gekommen wäre.OGH 1 Ob 223/16z, 20.12.2016
- Hier: Fehlerhaftes Besetzungsverfahren, weil das Gutachten der Begutachtungskommission nicht ausreichend begründet war.OGH 1 Ob 223/16z, 20.12.2016
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- Hier: Verfahren vor der Weiterbestellungskommission gemäß § 18 AusG (Ausschreibungsgesetz 1989).OGH 1 Ob 167/16i, 23.11.2016
- Willkür liegt vor, wenn eine sachliche Entscheidung nach dem Eignungsgefälle der Bewerber als Reihungskriterium bewusst hintangestellt wird, um auf diese Weise allein parteipolitisch motivierten Präferenzen oder Abneigungen zu dienen.OGH 1 Ob 278/04w, 25.01.2005
- Hat das zur Entscheidung berufene Organ die ihm zur Verfügung stehenden Entscheidungsgrundlagen nicht nach bestem Wissen und Gewissen beurteilt, sondern sich in entscheidungswesentlichem Umfang von parteipolitischen Motiven leiten lassen, so verstieß es damit gegen tragende Grundwerte der Rechtsordnung.OGH 1 Ob 278/04w, 25.01.2005
- Haftungsbegründend kann nicht nur die Rechtswidrigkeit des Ernennungsergebnisses, sondern auch die des Ernennungsvorgangs sein, weil der vom Gesetz gewährte Rechtsschutz gerade nicht im Anspruch auf Ernennung, sondern im Recht auf Durchführung eines gesetzgemäßen Verfahrens besteht. Maßgebend ist daher, ob der ernannte Bewerber die ausgeschriebene Stelle auch im Fall eines fehlerfreien Ernennungsvorgangs erhalten hätte.OGH 1 Ob 278/04w, 25.01.2005
- Ob Ermessensmissbrauch vorliegt, kann stets nur auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden. Eine Auflistung aller im Bestellungsverfahren zu beachtenden Kriterien ist nicht möglich.OGH 1 Ob 273/01f, 17.12.2001
- Gerade Ernennungsvorgänge spielen sich zum überwiegenden Teil in objektiv nicht oder nur schwer erfassbaren Bereichen ab, wie etwa in der Beurteilung der Eignung eines Menschen für die Anforderungen eines bestimmten Postens.OGH 1 Ob 273/01f, 17.12.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102403 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 18.
- OGH 1 Ob 14/26d, 10.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 83/23x, 27.06.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 230/22p, 22.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 75/20z, 21.10.2020
- OGH 1 Ob 167/16i, 23.11.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
AHG §1 Cb; AHG §1 Cd13; BDG §4 Abs3
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