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Kann ich Schadenersatz fordern, wenn die Stelle parteipolitisch vergeben wurde?

günstig für Bewerber betrifft Bewerber, Beamte, öffentlich Bedienstete, Behörden
Auf eine bestimmte Stelle im öffentlichen Dienst haben Sie keinen Anspruch. Missbraucht die entscheidende Stelle aber ihren Spielraum und verstößt sie dabei gegen tragende Grundsätze des Rechtsstaats, etwa weil parteipolitische Gründe den Ausschlag gaben, können Sie Ersatz Ihres Schadens verlangen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 10.03.2026 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Wenngleich kein Rechtsanspruch auf die Ernennung auf einen bestimmten Dienstposten besteht, wird ein Ersatzanspruch nach dem AHG begründet, wenn das zur Ernennung berufene Organ das ihm eingeräumte Ermessen missbraucht und gegen tragende Grundsätze der rechtsstaatlichen Ordnung verstößt (hier parteipolitische Motivation).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102403 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 18.

Genannte Normen

AHG §1 Cb; AHG §1 Cd13; BDG §4 Abs3

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