Habe ich ein Recht darauf, tatsächlich beschäftigt zu werden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 23.02.2023 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Recht auf Beschäftigung nach § 18 TAG kann erst nach Austritt des Arbeitnehmers – als Vorfrage für von diesem erhobene Ansprüche auf Vergütung und Schadenersatz – Gegenstand eines Gerichtsverfahrens sein.OGH 8 ObA 94/22i, 23.02.2023
- Können Probe und Aufführung nicht getrennt werden, erfasst die Uneinklagbarkeit auch das Begehren auf Teilnahme an den Proben.OGH 8 ObA 94/22i, 23.02.2023
- Das Recht auf Beschäftigung nach § 18 Abs 1 TAG selbst ist nicht gerichtlich einklagbar.OGH 8 ObA 94/22i, 23.02.2023
- Dass der Gesetzgeber abweichend vom allgemeinen Arbeitsrecht in § 21 SchSpG bzw § 18 TAG ein Recht auf Beschäftigung verankerte, liegt zum einen zu Grunde, dass der Arbeitnehmer („Mitglied“ iSd § 1 Abs 1 TAG/SchSpG sowie der zitierten Gesetzesvorschriften) für sein Fortkommen darauf angewiesen ist, sich dem Publikum präsentieren zu können (Begründung oder Erhaltung eines Rufs). Zum anderen drohte bei Fehlen eines angemessenen tatsächlichen Einsatzes, dass sich die künstlerischen Fähigkeiten des Arbeitnehmers nicht fortentwickeln oder dass sie sogar verlorengehen.OGH 8 ObA 94/22i, 23.02.2023
- Nach gefestigter Rechtsprechung besteht abseits ausdrücklicher gesetzlicher Anordnungen (zB § 18 TAG) kein allgemeines Recht auf Beschäftigung. Nur in Ausnahmefällen wurde bestimmten Arbeitnehmern, bei denen das Brachliegen ihrer Fähigkeiten zwangsläufig zu einem Qualitätsverlust und zur Minderung des Niveaus führt, ein solches, sich aus der Natur des abgeschlossenen Arbeitsvertrags ergebendes Recht auf Beschäftigung zuerkannt.OGH 8 ObA 94/22i, 23.02.2023
Alle 13 Ergänzungen anzeigen
- Hier: § 18 TAG.OGH 8 ObA 94/22i, 23.02.2023
- Hier: Schon nach dem Gesetzeswortlaut des § 21b Abs 1 RAO hat der Rechtsanwalt den Rechtsanwaltsanwärter „zu verwenden“; vergleichbar mit der Beschäftigungspflicht bei Lehrlingen hat auch ein Rechtsanwaltsanwärter grundsätzlich ein Recht auf Beschäftigung.OGH 8 ObA 6/21x, 17.12.2021
- Hier: Kein Anspruch auf Beschäftigung eines für die Beklagte tätigen sicherheitspolitischen Forschers und Hauptlehroffiziers, dessen Zugriff auf Publikationen und dienstliche Kontakte mit einer Dienstfreistellung wegfielen.OGH 8 ObA 12/21d, 03.05.2021
- Hier: Recht auf Beschäftigung eines Orchestermusikers nach § 18 TAG.OGH 9 ObA 112/19i, 22.01.2020
- Der Oberste Gerichtshof hat zwar ein allgemeines Arbeitnehmerrecht auf Beschäftigung nie anerkannt, wohl aber - vor allem im Zusammenhang mit bestimmten, hoch qualifizierten Chirurgen - judiziert, dass Arbeitnehmern, bei denen das Brachliegen ihrer Fähigkeiten zwangsläufig zu einem Qualitätsverlust und zur Minderung des chirurgisch-handwerklichen Niveaus führt, in gewissem Umfang ein solches Recht zuerkannt werden muss, das ohne gewichtige Rechtfertigungsgründe nicht eingeschränkt werden kann. Dieser Anspruch der betreffenden Arbeitnehmer ergibt sich - so die bisherige Rechtsprechung - schon aus der Natur des abgeschlossenen Arbeitsvertrages.OGH 9 ObA 121/06v, 01.02.2007
- Ein Recht auf "Beschäftigung", also das tatsächliche Leisten der übernommenen Dienste, leitet sich für bestimmte Berufe, bei denen das Brachliegen der spezifischen Fähigkeiten zwangsläufig zu einem Qualitätsverlust und zur Minderung des ärztlich-handwerklichen Niveaus führt, aus der Natur des abgeschlossenen Dienstvertrags ab.OGH 9 ObA 51/03w, 21.05.2003
- Hier: Anspruch eines Neurochirurgen auf tatsächliche Beschäftigung (einstweilige Verfügung gegen verschlechternde Versetzung).OGH 8 ObA 202/02t, 28.11.2002
- Allerdings könnte die Gefährdung des beruflichen Fortkommens des Chriurgen allein nicht den Schutz höherwertiger Rechtsgüter, wie Gesundheit und Leben von Patienten, verdrängen.OGH 8 ObA 202/02t, 28.11.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106178 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 10.
- OGH 8 ObA 94/22i, 23.02.2023, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 12/21d, 03.05.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 112/19i, 22.01.2020, Fall aus Wien
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
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