Zum Inhalt springen

Wer muss beim Unterhalt die Einzelheiten beweisen?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte, Kinder, Eltern
Bei Detailfragen der Unterhaltsbemessung muss grundsätzlich der Unterhaltspflichtige jene Tatsachen behaupten und beweisen, die für seinen Standpunkt günstig sind. Bleibt er das schuldig, wirkt sich das zu seinen Lasten aus.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 10.03.2026 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

In Detailfragen der Unterhaltsbemessung hat grundsätzlich der Unterhaltsschuldner die für seinen Rechtsstandpunkt günstigen Tatsachen ausreichend zu behaupten und zu beweisen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106533 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 22.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Auskunft über Einkommen beim Unterhalt

Allein aus der Unterhaltspflicht ergibt sich noch keine Pflicht zur Rechnungslegung. Im streitigen Unterhaltsverfahren muss der Beklagte nicht aktiv daran mitwirken, sein Einkommen festzustellen. Gerade deshalb wird zwischen geschiedenen Ehegatten ein eigener Anspruch auf Auskunft über die für die Bemessung wichtigen Umstände anerkannt.

günstig für Unterhaltspflichtiger Beweislast beim Wiederaufleben des Unterhalts

Ergeben sich im Verfahren ausreichende Anhaltspunkte, dass Sie bereits selbst für sich sorgen konnten, müssen Sie die Umstände behaupten und beweisen, aus denen sich ein Wiederaufleben der Unterhaltspflicht ergibt. Verlangt wird der naheliegende Nachweis, dass ein anderer Arbeitsplatz aus objektiven Gründen nicht erreichbar war und Sie sich vergeblich darum bemüht haben. Das gilt auch, wenn Ihnen ein Einkommen nur zugerechnet wird.

Verwandte Fragen

Familienrecht · Beweislast bei Unterhaltsverwirkung
Familienrecht · Beweislast beim Unterhaltsverlust
Familienrecht · Schulden und Unterhaltsbemessung
Familienrecht · Beweislast bei geänderten Unterhaltsverhältnissen
Familienrecht · Beweislast beim Sonderbedarf