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Wer zahlt den Detektiv, der meinen untreuen Partner beobachtete?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Ehestörer
Derjenige, der in Ihre Ehe eingegriffen hat, muss alle Detektivkosten ersetzen, die Sie nach vernünftiger Beurteilung für nötig halten durften, um Gewissheit zu bekommen. Dass einzelne Beobachtungen erfolglos blieben oder früh begonnen wurden, schadet Ihnen nicht, solange der Auftrag nicht von vornherein aussichtslos war. Die einzelnen Rechnungsbeträge werden nur daraufhin geprüft, ob Sie die Zahlung an den Detektiv erfolgreich hätten bestreiten können.

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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 04.06.2025 (33 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Der Ehestörer hat unabhängig vom Erfolg einzelner Beobachtungen alle jene Detektivkosten zu ersetzen, die der in seinen Rechten verletzte Ehegatte nach objektiven Maßstäben für notwendig ansehen konnte, um sich über das Verhalten seines Ehepartners Gewissheit zu verschaffen. Ein frühzeitiger Beginn der Beobachtungen fällt demnach dem Auftraggeber aus dem Gesichtspunkt verletzter Schadensminderungspflicht dann nicht zur Last, wenn seine Veranlassung nicht von vornherein aussichtslos oder erkennbar unzweckmäßig war und im betreffenden Beobachtungszeitraum ein positives Ergebnis erzielt werden konnte. Die Höhe einzelner Rechnungsbeträge kann nur aus dem Gesichtspunkt überprüft werden, ob der Auftraggeber seine Zahlungspflicht gegenüber dem Detektiv mit Erfolg hätte bestreiten können.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022959 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 33.

Im Gesetz

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