Worauf kommt es an, wenn eine Vorschrift ausgelegt wird?
betrifft Geschädigter, Schädiger, Unternehmer
Bei der Auslegung einer Vorschrift ist entscheidend, was sich bei wertender Beurteilung als ihr eigentlicher Sinn ergibt. Dieser Zweck begrenzt zugleich, für welche Schäden gehaftet wird. Dem Gesetzgeber darf dabei weder ein zweckloser oder kaum vollziehbarer Wille unterstellt noch ein sich aufdrängender Zweck einfach ausgeklammert werden.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 16.09.2025 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Bei jeder auszulegenden generellen Rechtsnorm ist dasjenige als deren Zweck maßgeblich, was sich in wertender Beurteilung als ihr eigentlicher Sinn und damit als Begrenzung des Rechtswidrigkeitszusammenhangs erschließt. Dabei darf dem Gesetzgeber nicht ein zweckloser und funktionsloser oder in der Praxis kaum vollziehbarer Regelungswille unterstellt beziehungsweise auch nicht ein sich nach geradezu typischen Sachstrukturen aufdrängender Normzweck bestimmter Handlungsanordnungen interpretativ ausgeklammert werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Gesetze sind so auszulegen, dass sie einen Anwendungsbereich haben.OGH 10 ObS 81/25x, 16.09.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111143 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 11.
- OGH 10 ObS 81/25x, 16.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 113/24i, 30.04.2025, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 179/24p, 11.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 115/24f, 28.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 158/18y, 13.06.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Schutzzweck einer übertretenen Vorschrift
Schadenersatz · Schutzzweck einer verletzten Vorschrift
Anderes · Unklares Gesetz und sein Zweck
Schadenersatz · Schutzzweck der Norm beim Schadenersatz
Schadenersatz · Öffentlich-rechtliche Vorschrift als Schutznorm