Zum Inhalt springen

Worauf kommt es an, wenn eine Vorschrift ausgelegt wird?

betrifft Geschädigter, Schädiger, Unternehmer
Bei der Auslegung einer Vorschrift ist entscheidend, was sich bei wertender Beurteilung als ihr eigentlicher Sinn ergibt. Dieser Zweck begrenzt zugleich, für welche Schäden gehaftet wird. Dem Gesetzgeber darf dabei weder ein zweckloser oder kaum vollziehbarer Wille unterstellt noch ein sich aufdrängender Zweck einfach ausgeklammert werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 16.09.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Bei jeder auszulegenden generellen Rechtsnorm ist dasjenige als deren Zweck maßgeblich, was sich in wertender Beurteilung als ihr eigentlicher Sinn und damit als Begrenzung des Rechtswidrigkeitszusammenhangs erschließt. Dabei darf dem Gesetzgeber nicht ein zweckloser und funktionsloser oder in der Praxis kaum vollziehbarer Regelungswille unterstellt beziehungsweise auch nicht ein sich nach geradezu typischen Sachstrukturen aufdrängender Normzweck bestimmter Handlungsanordnungen interpretativ ausgeklammert werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111143 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 11.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Schutzzweck einer übertretenen Vorschrift
Schadenersatz · Schutzzweck einer verletzten Vorschrift
Anderes · Unklares Gesetz und sein Zweck
Schadenersatz · Schutzzweck der Norm beim Schadenersatz
Schadenersatz · Öffentlich-rechtliche Vorschrift als Schutznorm