Kann ich auch eine Berichtigung im Räumungsurteil bekämpfen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 23.06.2026 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2005)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein derartiger Ausnahmefall liegt nicht vor, wenn das wirksame Zustandekommen eines Pachtvertrags lediglich Vorfrage für das allein gestellte Begehren auf Rückzahlung einer Kaution ist.OGH 2 Ob 69/13f, 25.04.2013
- Unter § 49 Abs 2 Z 5 JN fallen auch Klagen auf Feststellung der Unwirksamkeit eines gerichtlichen Räumungsvergleichs.OGH 5 Ob 184/10k, 24.01.2011
- Hier: Für Beschluss über die Zulässigkeit einer Klagsänderung (Berichtigung des Kündigungsbegehrens) bejaht.OGH 10 Ob 101/07m, 27.11.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120190 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 20.
- OGH 3 Ob 50/26p, 23.06.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 37/25k, 25.03.2025, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 90/24t, 23.05.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 14/18x, 13.03.2018
- OGH 8 Ob 34/17h, 28.09.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nicht unbedingt. Eine unrichtige oder ungenaue Bezeichnung des Mietobjekts in der gerichtlichen Aufkündigung kann nachträglich richtiggestellt werden, sogar noch nach Ihren Einwendungen. Voraussetzung ist, dass Sie von Anfang an nicht zweifeln konnten, welches Objekt gemeint war.
Wird auf Räumung geklagt, prüft das Gericht nicht, ob eine frühere gerichtliche Aufkündigung den besonderen Verfahrensvorschriften entsprochen hat. Geprüft wird nur, ob die außergerichtliche Kündigung nach den allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts geeignet war, das Mietverhältnis wirksam zu beenden.