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Gelten für einen Vergleich vor Gericht dieselben Auslegungsregeln?

betrifft Kläger, Beklagte, geschiedene Ehegatten, Unterhaltsberechtigte, Vertragspartner
Ja. Ein vor Gericht geschlossener Vergleich wird nach denselben Regeln ausgelegt wie jeder andere Vertrag. Maßgeblich sind die Absicht der Beteiligten und ein Verständnis, wie es im redlichen Verkehr üblich ist; auch die Umstände, die zum Vergleich geführt haben, werden berücksichtigt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (33 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1964)

Die Auslegungsregel des § 914 ABGB gilt auch für gerichtliche Vergleiche.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017943 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 33.

Im Gesetz

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