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Prüft das Höchstgericht, ob eine Kritik zu weit ging?

betrifft Betroffene, Unternehmer, Nutzer sozialer Netzwerke, Medien
In der Regel nicht. Ob eine Äußerung die Grenze zulässiger Wertung überschreitet, hängt von den Umständen ab und hat meist keine über den Fall hinausgehende Bedeutung. Nur bei einer krassen Fehlbeurteilung greift das Höchstgericht ein.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (31 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Die Frage, ob eine bestimmte Äußerung als Wertungsexzess zu qualifizieren ist, hängt von den jeweiligen Umständen ab und stellt im vorliegenden Einzelfall keine erhebliche Rechtsfrage dar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113943 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 31.

Im Gesetz

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