Wie genau wird die Ausgleichszahlung berechnet?
betrifft Ehegatten, geschiedene Ehepartner
Die Ausgleichszahlung muss nicht auf den Cent genau errechnet werden. Das Gericht setzt einen Pauschalbetrag fest, der nach Billigkeit angemessen ist.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (48 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Bei der Ausmessung einer Ausgleichszahlung ist eine strenge rechnerische Feststellung nicht erforderlich, vielmehr müssen unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit zu bemessende Pauschalzahlungen festgesetzt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dabei seien sogar eine unrichtig angewendete Ermittlungsart oder eine unrichtige Gewichtung einzelner Bemessungselemente so lange zu vernachlässigen, als sich der ausgemittelte Ausgleichsbetrag innerhalb des Ermessensspielraums bewege.OGH 6 Ob 187/06b, 31.08.2006
- Eine strenge rechnerische Vermögensauseinandersetzung ist nicht vorzunehmen.OGH 9 Ob 248/01p, 24.10.2001
- Wird in Rechnung gestellt, dass das Scheidungsurteil vom 13. 4. 1992 datiert, die erstinstanzliche Entscheidung vom 15. 7. 1996 stammt, und dass die Antragsgegnerin trotz Kenntnis des Umstands, dass sie eine Ausgleichszahlung werde leisten müssen, keinerlei Teilzahlung erbrachte, so entspricht es der Billigkeit, die Ausgleichszahlung nicht rein rechnerisch auszumitteln, sondern eine etwas höhere Pauschalabfindung festzusetzen.OGH 1 Ob 68/00g, 28.03.2000
- Ob aus Gründen der Billigkeit auch eine etwas andere Bemessung der Ausgleichszahlung zu rechtfertigen wäre, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung.OGH 4 Ob 2272/96p, 01.10.1996
- Die Höhe der Ausgleichszahlung ist nicht mathematisch detailliert zu berechnen.OGH 1 Ob 542/95, 27.03.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057596 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 48.
- OGH 1 Ob 46/26k, 24.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 36/24m, 25.06.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 197/23m, 05.03.2024
- OGH 1 Ob 183/23b, 23.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 97/23f, 16.11.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 11/22g, 21.02.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 241/17y, 30.01.2018
- OGH 1 Ob 188/16b, 23.11.2016, Fall aus Niederösterreich
Genannte Normen
EheG §94
Verwandte Fragen
Familienrecht · Angemessene und zumutbare Ausgleichszahlung
Familienrecht · Bemessung der Ausgleichszahlung bei der Aufteilung
Familienrecht · Ausgleichszahlung bei der Aufteilung nach Scheidung
Familienrecht · Voraussetzung der Ausgleichszahlung
Familienrecht · Höhe der Ausgleichszahlung