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Gilt spätes Einfordern meines Lohnes als Missbrauch des Insolvenzfonds?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Insolvenzverwalter
Allein daraus, dass Sie Ihren Lohn längere Zeit nicht eingefordert haben, lässt sich in der Regel kein Vorsatz zum Missbrauch der Sicherungseinrichtung mehr ableiten. Die neue gesetzliche Begrenzung der Sicherung genügt für sich. Der Zeitfaktor allein reicht als Vorwurf daher kaum aus.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 25.04.2024 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Im Hinblick auf die Neuregelung des § 3a IESG bereits in der Fassung der Novelle BGBl I 142/2000 wird nunmehr regelmäßig im Rahmen des Fremdvergleiches allein aus der zeitlichen Komponente ein bedingter Vorsatz zum Missbrauch der Sicherungseinrichtung wohl kaum mehr zu erschließen sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116935 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 17.

Genannte Normen

IESG §1 Abs1; IESG §1 Abs2; IESG idF BGBl I 142/2000 §3a Abs1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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