Zum Inhalt springen

Darf das Unterhaltsverfahren während der Insolvenz einfach weiterlaufen?

günstig für Schuldner betrifft Gläubiger, Schuldner, Unterhaltsberechtigte, Insolvenzverwalter
Nein. Zuerst muss die Forderung im Insolvenzverfahren geprüft werden. Erst wenn sie dort bestritten wird, darf das unterbrochene Verfahren fortgesetzt werden. Wird dieser Vorrang missachtet, ist das Verfahren mit Nichtigkeit bedroht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 19.05.2020 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Die Missachtung des zwingenden Vorrangs des konkursrechtlichen Prüfungsverfahrens vor der (erst im Falle der Bestreitung der Forderung zulässigen) Fortsetzung des nach § 7 KO unterbrochenen außerstreitigen Unterhaltsverfahren stellt - wenngleich nicht von Unzulässigkeit des Rechtswegs im üblichen Sinn des § 477 Abs 1 Z 6 ZPO gesprochen werden kann - einen Verfahrensstoß dar, der im Grunde und auch nach seinem Gewicht der Unzulässigkeit des Rechtswegs im Sinne des § 477 Abs 1 Z 6 ZPO gleichzusetzen und daher ebenfalls mit Nichtigkeit bedroht ist.

Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118054 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Prozess nach Feststellung der Forderung

Ja. Dass Ihre Forderung im Insolvenzverfahren festgestellt wurde, hindert weder eine spätere Klage auf Zahlung noch die Fortsetzung eines unterbrochenen Verfahrens. Die Feststellung bindet die Gerichte dabei bis hinauf zum Höchstgericht.

günstig für Gläubiger Unterbrechung wegen Insolvenz

Nein. Wird ein Verfahren wegen einer Insolvenz unterbrochen, gilt der sonst geltende Ausschluss von Rechtsmitteln gegen Unterbrechungsentscheidungen nicht. Auch ein Beschluss über die Fortsetzung des Verfahrens kann in diesem Fall bekämpft werden.

Verwandte Fragen

Insolvenz · Unterhalt während der Insolvenz
Familienrecht · Unterhalt bei Insolvenz des Zahlers
Insolvenz · Fortsetzung eines unterbrochenen Prozesses nach Insolvenz
Familienrecht · Unterhaltsvorschuss bei Insolvenz des Vaters