Kann ich sofort dagegen vorgehen, dass mein Beweisantrag abgelehnt wurde?
betrifft Verfahrensbeteiligte, Kläger, Beklagte
Beschlüsse, die nur der Leitung des Verfahrens dienen, können Sie in der Regel erst gemeinsam mit der Entscheidung über die Sache bekämpfen, wenn nichts anderes angeordnet ist. Dazu zählt auch die Entscheidung über Beweisanträge sowie Aufträge und Verfügungen, die dem Sammeln des Stoffes dienen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 25.01.2023 (43 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Verfahrensleitende Beschlüsse sind, soweit nicht ihre selbständige Anfechtung angeordnet ist, nur mit dem Rekurs gegen die Entscheidung über die Sache anfechtbar. Die Entscheidung über Beweisanträge ist als verfahrensleitender Beschluss anzusehen. Darunter fallen die der Stoffsammlung dienenden Aufträge und Verfügungen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zurückweisung eines Rekurses gegen einen Beschluss, mit dem die Wirksamkeit der abgegebenen Erbantrittserklärungen festgestellt wurde.OGH 2 Ob 84/25d, 03.06.2025
- Hier: Antrag auf Aktenbeischaffung.OGH 16 Ok 5/25h, 23.04.2025
- hier: Abweisung eines Antrags auf VerfahrenseinschränkungOGH 1 Ob 100/23x, 13.07.2023
- Hier: Auftrag an das Besuchscafe, über die Durchführung der begleiteten Kontakte zwischen Kind und Vater zu berichten.OGH 8 Ob 3/23h, 25.01.2023
- Allerdings sind gemäß § 35 AußStrG die §§ 301, 308 und 319 ZPO und die darin enthaltenen Sondervorschriften anwendbar.OGH 2 Ob 157/22k, 25.10.2022
Alle 26 Ergänzungen anzeigen
- Das gilt auch für die Bestellung eines Sachverständigen im Erwachsenenschutzverfahren.OGH 1 Ob 56/22z, 20.04.2022
- Hier: Verlassenschaftsverfahren; Gestaltung des weiteren Verfahrensablaufs.OGH 2 Ob 160/20y, 25.03.2021
- Hier: Mit seiner Entscheidung lehnte das Erstgericht die „Nichtigerklärung“ und damit die neuerliche Durchführung der vom unzuständigen Gerichtskommissär durchgeführten Teile des Verfahrens ab. Dieser Beschluss betraf lediglich den Verfahrensablauf und ist somit nicht selbständig anfechtbar.OGH 2 Ob 48/20b, 25.02.2021
- Hier: Anordnung eines Clearings durch einen Erwachsenenschutzverein nach § 4b ErwSchVG.OGH 4 Ob 85/20h, 11.08.2020
- Der Auftrag zum Erlag eines Kostenvorschusses ist nicht als „verfahrensleitender“ Beschluss im Sinne des § 45 Satz 2 AußStrG zu beurteilen und daher auch ohne ausdrückliche Anordnung durch das Gesetz anfechtbar. <br/>Die Beschwer für die Bekämpfung eines solchen Auftrags liegt im kartellgerichtlichen Verfahren trotz Geltung des Untersuchungsgrundsatzes vor.OGH 16 Ok 5/18y, 19.09.2018
- Verfahren zur Errichtung eines Inventars.OGH 2 Ob 64/18b, 26.06.2018
- Die Entscheidung des Verlassenschaftsgerichts darüber, ob Liegenschaftsanteile im Interesse einer minderjährigen Noterbin nach dem LBG zu bewerten sind, berührt unmittelbar deren Rechtsstellung, sodass einer solchen Anordnung nicht bloß verfahrensleitender Charakter zugemessen werden kann.OGH 2 Ob 23/16w, 05.08.2016
- Gegen einzelne Maßnahmen des Gerichtskommissärs oder deren Unterlassung kann sich eine Partei nur mit „Abhilfeantrag“ nach § 7a Abs 2 GKG zur Wehr setzen. Entscheidungen über solche „Abhilfeanträge“ können mit Rekurs anfechtbar sein, soweit darin nicht bloß eine verfahrensleitende Verfügung liegt (so schon 2 Ob 55/15z).OGH 2 Ob 23/16w, 05.08.2016
- Hier: Gerichtlicher „Auftrag“ zur Sicherheitsleistung ist ein diese Frage abschließender, somit ein grundsätzlich anfechtbarer „sonstiger Beschluss“ iSd § 45 AußStrG.OGH 2 Ob 166/15y, 21.10.2015
- Hier: Beschluss, mit dem der Familiengerichtshilfe eine fachliche Stellungnahme aufgetragen wird.OGH 7 Ob 129/15v, 16.10.2015
- Die Behauptung, durch den Inhalt der einer Partei auferlegten Mitwirkungspflicht würde in ihre Persönlichkeitsrechte eingegriffen werden, nimmt dem entsprechenden Beschluss nicht den Charakter eines verfahrensleitenden Beschlusses.OGH 9 Ob 11/15f, 20.03.2015
- Ist die Rechtsstellung der Parteien berührt, so liegt im Allgemeinen nicht lediglich ein verfahrensleitender Beschluss vor.OGH 8 Ob 61/14z, 23.07.2014
- Außer den Entscheidungen, die der Stoffsammlung dienen, zählen auch sonstige den Verfahrensablauf betreffende Verfügungen zu den verfahrensleitenden Beschlüssen. Damit dienen verfahrensleitende Beschlüsse der zweckmäßigen Gestaltung des Verfahrens, insbesondere des Beweisverfahrens, und haben kein vom Verfahren losgelöstes Eigenleben; das Gericht ist jederzeit in der Lage, sie abzuändern und einer geänderten Situation anzupassen.OGH 8 Ob 61/14z, 23.07.2014
- Beim Beschluss über den Antrag auf Errichtung eines Inventars handelt es sich nicht um einen verfahrensleitenden Beschluss.OGH 6 Ob 214/13h, 28.11.2013
- Hier: Beschluss, mit dem der Antrag des Noterben, dem Sachverständigen aufzutragen, sämtliche vom Testamtserben mitgeteilte Urkunden und Informationen an ihn zu übermitteln, abgewiesen wurde.OGH 5 Ob 165/13w, 20.09.2013
- Hier: Beschluss über einen Antrag auf (bloße) Schätzung, der wegen fehlender Nachlasszugehörigkeit der von ihm erfassten Vermögensgegenstände abgewiesen wird.OGH 2 Ob 189/11z, 13.06.2012
- Ein Auftrag zur Urkundenvorlage in einem Verfahren nach dem WGG ist verfahrensleitend und nach neuer Rechtslage (§ 45 Satz 2 AußStrG 2005; WohnAußStrBeglG BGBl I 2003/113) nicht gesondert anfechtbar.OGH 5 Ob 232/10v, 08.03.2011
- Die Ausführungen in der Entscheidung 6 Ob 140/08v (siehe Beisatz T3) sind nicht in dieser pauschalierten Form zu verstehen, gibt es doch auch im Verlassenschaftsverfahren Beschlüsse, die eine gesonderte Anfechtbarkeit rechtfertigten, wie etwa der Beschluss über die Nachlassseparation oder über die Nicht-/Genehmigung der Veräußerung von Gegenständen aus der Verlassenschaft im Rahmen der Verwaltung und Vertretung der Verlassenschaft oder der Beschluss über einen Antrag auf Errichtung eines Inventars.OGH 2 Ob 229/09d, 17.06.2010
- Sachentscheidung im Verlassenschaftsverfahren ist im Regelfall die Einantwortung. Alle im Zuge des dieser Entscheidung vorgelagerten Verfahrens ergehenden Entscheidungen sind schon begrifflich verfahrensleitende Entscheidungen, die nur nach Maßgabe des § 45 AußStrG angefochten werden können.OGH 6 Ob 140/08v, 07.07.2008
- Hier: Auftrag zur Vorlage des Vermögensbekenntnisses und Abweisung des Antrags auf Fristerstreckung als verfahrensleitende Beschlüsse.OGH 6 Ob 140/08v, 07.07.2008
- Hier: Beschluss, mit dem ein Sachverständiger bestellt wird.OGH 1 Ob 250/07g, 29.11.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120910 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 43.
- OGH 8 Ob 3/23h, 25.01.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 64/22f, 25.05.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 65/22b, 25.05.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 66/22z, 25.05.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 67/22x, 25.05.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 68/22v, 25.05.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 69/22s, 25.05.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 71/22k, 25.05.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 72/22g, 25.05.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 73/22d, 25.05.2022, Fall aus Tirol
Genannte Normen
AußStrG 2005 §45 IB; AußStrG 2005 §167; KartG 2005 §38
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