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Muss ich es hinnehmen, wenn die Mehrbelastung durch Wasser gering ist?

günstig für Nachbar betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Landwirte, Bauherren
Ja. Wirkt sich die vom Nachbarn geänderte Wasserführung nur geringfügig aus und sähe darin niemand einen nennenswerten Nachteil, können Sie sie nicht mit Klage abwehren. Sonst können Sie die willkürliche Umleitung untersagen lassen, selbst wenn sie nur bei sehr seltenen Unwettern wirkt. Nur eine schikanöse Klage scheitert.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 09.09.2025 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Nach der eine unmittelbare Zuleitung bewirkenden willkürlichen Änderung der natürlichen Abflussverhältnisse von Oberflächenwasser kann eine auf § 364 Abs 2 zweiter Satz ABGB gestützte Eigentumsfreiheitsklage des durch eine solche Maßnahme - wenn auch nur im Fall selten wiederkehrender katastrophaler Niederschläge - beeinträchtigten Nachbarn als Eigentümer eines unverbauten, landwirtschaftlichen Zwecken dienenden Grundstücks nur dann scheitern, wenn dessen Unterlassungsbegehren nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls als Rechtsmissbrauch (Schikane) zu beurteilen ist. Gegenteiliges gilt nur dann, wenn sich eine willkürliche Änderung der natürlichen Abflussverhältnisse auf das Grundstück eines Nachbarn nur geringfügig auswirkt und diese Folge kein Vernünftiger als nennenswerten Nachteil ansähe.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121625 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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