Reicht ein bloßer Verweis auf eine Vorschrift im Vertrag?
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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (26 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Klauseln einer Aktiengesellschaft, die nach ihren Statuten Feriendörfer, Apartmentanlagen, Hotels und ähnliche Einrichtungen erstellt, erwirbt, mietet, verwaltet und betreibt, um diese in erster Linie ihren Aktionären und Partnern zu möglichst vorteilhaften Konditionen zur Verfügung zu stellen.OGH 7 Ob 176/24v, 15.04.2026
- Hier: Kundenbindungsprogramm eines Versicherers.OGH 7 Ob 115/25z, 19.11.2025
- Hier: Verbandsverfahren zu einer Klausel (Klausel 3) in einem Kreditkartenvertrag, nach der der Inhaber einer Kreditkarte alle zumutbaren Vorkehrungen treffen muss, um die personalisierten Sicherheitsmerkmale vor unbefugtem Zugriff zu schützen.OGH 5 Ob 191/24k, 25.06.2025
- Die bloße Fehlbezeichnung als „Inventar“ anstelle von „selbständiger Bestandteil“ des Bestandgegenstands ist demnach nicht geeignet, dem Verbraucher ein unzutreffendes oder auch nur unklares Bild seiner vertraglichen Position zu vermitteln, oder ihn von der Durchsetzung seiner Rechte abzuhalten.OGH 8 Ob 74/24a, 27.02.2025
- Klausel zu Preisänderungen ohne Hinweis auf die Deckelung nach § 8 PRG. Der Hinweis an anderer Stelle der AGB iSd Standardinformationsblatts mag zwar der allgemeinen Informationspflicht genügen, vermag es aber nicht, die beanstandete Klausel transparent zu machen.OGH 9 Ob 18/23x, 27.09.2023
Alle 16 Ergänzungen anzeigen
- Klausel zu Rücktrittsrecht nach § 10 Abs 1 PRG ohne Hinweis auf Rechte nach § 10 Abs 2 PRG, über die an anderer Stelle entsprechend des Standardinformationsblatts aufgeklärt wird. Die Aufklärung über die anderweitigen Rechte des Verbrauchers erfolgt deutlich weniger präsent und weder nach dem Aufbau der AGB noch inhaltlich in ausreichend deutlichem Zusammenhang mit der gegenständlichen Klausel. Damit wird die Rechtsposition des Verbrauchers unklar vermittelt.OGH 9 Ob 18/23x, 27.09.2023
- Hier: Verbandsverfahren.OGH 9 Ob 18/23x, 27.09.2023
- Im vorliegenden Fall besteht schon durch den Verweis auf die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen kein Zweifel, dass die monatlichen Vorschreibungen nur die im MRG genannten Aufwendungen umfassen dürfen.OGH 8 Ob 37/23h, 24.05.2023
- Hier: Klausel, die den Vermieter berechtigt, monatliche Pauschalbeträge zur Deckung der Betriebskosten und laufenden öffentlichen Abgaben nach §§ 21, 22 und 23 MRG sowie besonderer Aufwendungen nach § 24 MRG vorzuschreiben, wie dies auch in § 21 Abs 3 MRG vorgesehen ist.OGH 8 Ob 37/23h, 24.05.2023
- Klausel, nach der Obliegenheiten, "deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß § 6 VersVG bewirkt", bestimmt werden, ohne darauf hinzuweisen, dass an anderer Stelle die gesetzliche Bestimmung abgedruckt sei und warum er sich diese (zum Erkennen von Einschränkungen) durchlesen sollte.OGH 7 Ob 3/23a, 19.04.2023
- Lebensversicherung, Kapitalversicherung mit Rentenwahlrecht (fehlende Information über Berechnungsgrundlagen und Ausübung des Wahlrechts).OGH 7 Ob 186/20h, 17.12.2020
- Hier: Indem die beanstandete Klausel auf nicht weiter konkretisierte gesetzliche Rechte im Zusammenhang mit der „Ablöse“ von Gutscheinen in Bargeld hinweist, wird unter Zugrundelegung der gebotenen verbraucherfeindlichsten Auslegung der Eindruck erweckt, dass eine gesetzliche Grundlage für ein – wie immer ausgestaltetes – Recht auf „Barablöse“ von Gutscheinen bestehe, das gegen die Verwenderin der Klausel geltend gemacht werden könne.OGH 6 Ob 56/19g, 24.10.2019
- Der bloße Hinweis auf § 9 Abs 2 MRG lässt nicht erkennen, wie umfangreich die gesetzlichen Ausnahmetatbestände sind.OGH 5 Ob 217/16x, 20.07.2017
- Klauseln, die der Aufklärung des Verbrauchers dienen sollen, sind nach § 6 Abs 3 KSchG intransparent, wenn sie dabei dem Verbraucher ein unrichtiges Bild der Rechtslage vermitteln und geeignet sind, den Vertragspartner des Verwenders von der Durchsetzung seiner Rechte abzuhalten.OGH 5 Ob 217/16x, 20.07.2017
- Hier: Hinweis „unbeschadet der Bestimmungen des § 14 KSchG.OGH 2 Ob 20/15b, 25.02.2016
- Hier: Ausschluss von Einwendungen aus dem drittfinanzierten Kaufvertrag gegenüber der Bank, „soweit nicht § 18 KSchG Platz greift" und „sofern dem nicht die Bestimmungen des KSchG entgegenstehen" (Klauseln 16 und 17).OGH 4 Ob 221/06p, 20.03.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121951 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 26.
- OGH 4 Ob 170/25s, 19.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 176/24v, 15.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 111/25m, 25.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 115/25z, 19.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 162/24b, 13.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 191/24k, 25.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 3/25d, 21.05.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 74/24a, 27.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 169/24i, 19.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 181/24g, 23.01.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Gibt ein Unternehmer in seinen Vertragsbedingungen die gesetzliche Regelung so wieder, wie sie im Gesetz steht, und tut er das im Gesamtzusammenhang und ohne in die Irre zu führen, ist die Klausel verständlich genug. Über den Gesetzeswortlaut hinaus muss er den Text nicht weiter vereinfachen.
Eine Vereinbarung über das zuständige Gericht ist auch dann schriftlich zustande gekommen, wenn sie nicht im Vertrag selbst steht, sondern in den Geschäftsbedingungen. Voraussetzung ist, dass der Vertragstext ausdrücklich auf diese Bedingungen verweist.