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Gilt eine mündliche Zusage, obwohl die Bedingungen Schriftform verlangen?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Unternehmer, Leasingnehmer, Käufer
Ja. Ein Unternehmen soll sich nicht auf eine Klausel in seinen Geschäftsbedingungen berufen können, um eine Ihnen mündlich gemachte Zusage nachträglich zu entwerten. Ein für Sie nachteiliger Formvorbehalt für Erklärungen des Unternehmens ist unwirksam.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (12 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2007)

§ 10 Abs 3 KSchG soll verhindern, dass der Unternehmer dem Verbraucher mündliche Zusagen macht, deren Gültigkeit er nachträglich unter Berufung auf eine Klausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Abrede stellt.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121954 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Überraschende Klauseln im Kleingedruckten

Gegen Vertragsbestimmungen, die für diese Art von Geschäft typisch sind, können Sie sich nicht mit dem Argument wehren, Sie seien davon überrascht worden. Das gilt auch dann, wenn Sie im Geschäftsleben unerfahren sind.

günstig für Unternehmer Tatsachenbestätigungen in Formularen

In der Regel nicht. Enthält ein Formular, das ein Unternehmen im Verkehr mit Verbrauchern verwendet, überwiegend Bestätigungen von Tatsachen, ist die Bestimmung über unzulässige Vertragsbedingungen darauf nicht anzuwenden. Das betrifft etwa Bestätigungen, dass über Risiken oder über gesetzlich zustehende Rechte beraten und belehrt wurde.

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