Wirkt ein ausländisches Urteil über ein Patent auch hier?
betrifft Unternehmer, Patentinhaber, Mitbewerber
Wird ein europäisches Patent im Ausland für nichtig erklärt, wirkt das nur für den Staat, dessen Gericht entschieden hat, und erfasst den inländischen Teil des Patents nicht. Die Gründe einer solchen Entscheidung können aber im inländischen Eilverfahren herangezogen werden, um Nichtigkeitsgründe glaubhaft zu machen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 25.11.2025 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Ausländische Entscheidungen über die Nichtigerklärung eines Europäischen Patents wirken nur für den jeweiligen Urteilsstaat und erfassen daher nicht den inländischen Teil dieses Patents. Allerdings können ihre Gründe in inländischen Sicherungsverfahren zur Bescheinigung von Nichtigkeitsgründen herangezogen werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unterscheidungskraft der Wortbildmarke „KALBIN GOURMET AUS ÖSTERREICH“ für diverse Fleischprodukte der Klasse 29 verneint.OGH 4 Ob 129/25m, 25.11.2025
- Hier: Entscheidungen des BGH in Patentnichtigkeitsverfahren, der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts und des Obersten Patent- und Markensenats.OGH 4 Ob 29/23b, 20.12.2024
- Die individuelle Beurteilung des Kennzeichens bezieht sich einerseits auf das konkrete Zeichen und die betroffenen Waren bzw Dienstleistungen und andererseits den Gesamteindruck für die relevanten Verkehrskreise in jeweils maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt.OGH 4 Ob 148/24d, 22.10.2024
- Hier: Jedes Kennzeichen ist individuell zu beurteilen.OGH 4 Ob 39/22x, 30.06.2022
- Markeneintragungen haben grundsätzlich keine präjudizielle Wirkung auf andere Verfahren.OGH 4 Ob 78/18a, 23.08.2018
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Die Schutzgewährung in anderen Staaten ist nicht bindend.OGH 4 Ob 62/17x, 03.05.2017
- Es ist eine dem Obersten Gerichtshof grundsätzlich entzogene Frage der Beweiswürdigung, ob die Gründe der Entscheidungen ‑ auch angesichts der sonstigen Bescheinigungsmittel zum strittigen Thema ‑ tatsächlich geeignet sind, strittige Tatsachen zu bescheinigen.OGH 4 Ob 196/12w, 17.12.2012
- Dazu ist ein solches Vorbringen erforderlich; der bloße Hinweis auf die Existenz der Entscheidungen reicht nicht aus.OGH 4 Ob 196/12w, 17.12.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125405 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 11.
- OGH 4 Ob 129/25m, 25.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 36/25k, 31.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 148/24d, 22.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 39/22x, 30.06.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 389 · Antrag auf Erlassung einstweiliger Verfügungen
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 274
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