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Wirkt ein ausländisches Urteil über ein Patent auch hier?

betrifft Unternehmer, Patentinhaber, Mitbewerber
Wird ein europäisches Patent im Ausland für nichtig erklärt, wirkt das nur für den Staat, dessen Gericht entschieden hat, und erfasst den inländischen Teil des Patents nicht. Die Gründe einer solchen Entscheidung können aber im inländischen Eilverfahren herangezogen werden, um Nichtigkeitsgründe glaubhaft zu machen.

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Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 25.11.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2009)

Ausländische Entscheidungen über die Nichtigerklärung eines Europäischen Patents wirken nur für den jeweiligen Urteilsstaat und erfassen daher nicht den inländischen Teil dieses Patents. Allerdings können ihre Gründe in inländischen Sicherungsverfahren zur Bescheinigung von Nichtigkeitsgründen herangezogen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125405 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 11.

Im Gesetz

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