Woraus ergibt sich, was die Ware können muss?
betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Welche Eigenschaften die versprochene Leistung haben muss und wofür sie verwendbar sein muss, ergibt sich aus dem Vertrag.
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Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2011)
Welche konkreten Eigenschaften bzw welche Verwendungsmöglichkeit die versprochene Leistung haben muss, ergibt sich aus dem Vertrag.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126729 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 200/24h, 23.09.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 57/24d, 14.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 53/24s, 14.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 200/23g, 27.06.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 40/21z, 20.04.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 34/20a, 17.06.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 7/20w, 27.05.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 119/19i, 27.11.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 7/19v, 20.02.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 922 · Gewährleistung
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