Wann hat ein Wirtschaftsprüfer sorgfältig genug geprüft?
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Ständige Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 28.03.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2015)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Abschlussprüfer handelt dann rechtmäßig, wenn er die Abschlussprüfung so durchführt wie ein sorgfältiger durchschnittlicher Abschlussprüfer. Der Abschlussprüfer als Sachverständiger hat die Abschlussprüfung sorgfältig iSd § 1299 ABGB vorzunehmen, wobei seine Sorgfalt an den Berufsstandards einerseits und andererseits am abstrakten Ziel der Abschlussprüfung einer möglichst getreuen Darstellung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens zu messen ist.OGH 6 Ob 207/20i, 18.02.2021
- Für die Beurteilung, ob eine Abschlussprüfung lege artis durchgeführt wurde, sind im Tatsachenbereich die geprüften Daten und die ihnen zugrunde liegenden wesentlichen unternehmensinternen Vorgänge sowie die Prüfungsmethoden und -schritte zu erheben, aber auch der Inhalt der zum Prüfungszeitpunkt veröffentlichten nationalen und internationalen Standards der beteiligten Verkehrskreise. Der rechtlichen Beurteilung unterliegt es, ob die strittige Prüfung unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände den umschriebenen gesetzlichen Anforderungen entsprach.OGH 8 Ob 93/14f, 29.09.2015
- Informationen, die in einem Abschluss enthalten sind, sind wesentlich und daher der Prüfung zu unterziehen, wenn ihr Weglassen oder ihre fehlerhafte Darstellung einzeln oder insgesamt wirtschaftliche Entscheidungen der Abschlussadressaten, die auf der Grundlage des Abschlusses getroffen werden, beeinflussen kann. Die Beurteilung, was wesentlich ist, obliegt dem pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers.OGH 8 Ob 93/14f, 29.09.2015
- Zur näheren Konkretisierung welcher Grad an Genauigkeit und Gewissenhaftigkeit in Bezug auf das Prüfungsrisiko aus Sicht der beteiligten Verkehrskreise im Anlassfall angemessen ist, dienen insbesondere die Verlautbarungen der nationalen und internationalen Berufsorganisationen. Diesen Standards kommt zwar keine Rechtsnormqualität zu, ihre Einhaltung ist aber ein Indiz für die Gewissenhaftigkeit der Prüfungsdurchführung. Umgekehrt indiziert ein Nichterreichen der Anforderungen in einem Fachgutachten der Berufsorganisationen, dass es der Abschlussprüfung an der geforderten Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit mangelt.OGH 8 Ob 93/14f, 29.09.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130434 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 8 Ob 111/24t, 28.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 109/20t, 03.08.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1299
- Unternehmensgesetzbuch (UGB) § 269 · Gegenstand und Umfang der Prüfung
- UGB § 274 · Bestätigungsvermerk
- UGB § 275 · Verantwortlichkeit des Abschlußprüfers
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ob ein Verhalten rechtswidrig war, misst sich an Verhaltensgeboten, die für die konkrete Situation im Vorhinein ausformuliert sind und die erforderliche Sorgfalt bestimmen. Dabei ist darauf zu achten, dass dem Schädiger keine völlig unerfüllbaren Sorgfaltspflichten auferlegt werden.
Nein. Eine Verurteilung durch das Strafgericht sagt für sich allein noch nicht, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Das ist im Einzelfall zu prüfen, unter Bedachtnahme auf Ihre persönlichen Verhältnisse und die allgemeinen Lebensverhältnisse. Auch der Verstoß gegen eine Schutzvorschrift genügt für sich noch nicht.