Zum Inhalt springen

Wann hat ein Wirtschaftsprüfer sorgfältig genug geprüft?

günstig für Geschädigter betrifft Wirtschaftsprüfer, Gesellschaften, Gläubiger, Anleger
Ob eine Abschlussprüfung fachgerecht durchgeführt wurde, ist teils eine Tatsachenfrage und teils eine Rechtsfrage. Was von einem gewissenhaften Prüfer verlangt wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und ergibt sich aus Sinn und Zweck der gesetzlichen Prüfung. Maßstab ist nicht die eigene Einschätzung des Prüfers, sondern der Standard, der aus objektiver Sicht geboten ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 28.03.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2015)

Die Beurteilung, ob eine Abschlussprüfung lege artis durchgeführt wurde, ist eine quaestio mixta, die sowohl Tatsachen- als auch Rechtselemente enthält. Was konkret von einem gewissenhaften Abschlussprüfer zu fordern ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und ist aus Sinn und Zweck der gesetzlichen Abschlussprüfung abzuleiten. Die einzufordernde Sorgfalt bemisst sich nach der aus objektiver Sicht zu beurteilenden Verkehrsauffassung. Maßgeblich ist, welcher Prüfungsstandard normativ geboten ist, um dem gesetzlichen Zweck der Abschlussprüfung gerecht zu werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130434 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Grenzen der Sorgfaltspflicht

Ob ein Verhalten rechtswidrig war, misst sich an Verhaltensgeboten, die für die konkrete Situation im Vorhinein ausformuliert sind und die erforderliche Sorgfalt bestimmen. Dabei ist darauf zu achten, dass dem Schädiger keine völlig unerfüllbaren Sorgfaltspflichten auferlegt werden.

günstig für Schädiger Strafurteil und grobes Verschulden

Nein. Eine Verurteilung durch das Strafgericht sagt für sich allein noch nicht, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Das ist im Einzelfall zu prüfen, unter Bedachtnahme auf Ihre persönlichen Verhältnisse und die allgemeinen Lebensverhältnisse. Auch der Verstoß gegen eine Schutzvorschrift genügt für sich noch nicht.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Haftung des Abschlussprüfers gegenüber Anlegern
Gesellschaftsrecht · Haftung des Abschlussprüfers gegenüber Dritten
Gesellschaftsrecht · Schutzzweck der Abschlussprüfung
Gesellschaftsrecht · Mitverschulden bei der Abschlussprüfung
Gesellschaftsrecht · Haftung des Abschlussprüfers gegenüber Gläubigern