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Kann ich verlangen, dass mich jemand von künftigen Zahlungen befreit?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Schädiger, Regresspflichtige, Kläger
Ja. Wer Ihnen den Schaden ersetzen muss, kann auch dazu verpflichtet werden, Sie von einer laufenden monatlichen Rentenverpflichtung zu befreien. Diese Pflicht entsteht aber jeweils erst dann, wenn die einzelne Rate gegenüber Ihrem Gläubiger fällig wird.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 21.03.2018 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2018)

Inhalt eines materiell-rechtlich aus § 1323 ABGB herleitbaren Freistellungsanspruchs kann auch eine monatliche "Befreiungsrente" (§ 1327 ABGB) sein. Für das entsprechende Leistungsbegehren ist prozessual eine Analogie zu § 406 Satz 2 ZPO geboten. Eine solche Verpflichtung zur Freistellung von zukünftigen monatlichen Rentenverpflichtungen entsteht aber erst in dem Zeitpunkt deren Fälligkeit gegenüber dem Gläubiger.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132152 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Verjährung laufender Renten nach Urteil

Ja. Auch wenn ein Gericht rechtskräftig festgestellt hat, dass Ihnen Ersatz zusteht, verfallen die einzelnen laufenden Zahlungen jeweils drei Jahre nach ihrer Fälligkeit. Sie müssen die nach dem Urteil fällig werdenden Beträge also rechtzeitig einfordern.

günstig für Schädiger Rente nur für die Zukunft

Nein. Eine Rente ohne tatsächlichen Verdienstausfall soll Sie für die Zukunft absichern. Für einen bereits vergangenen Zeitraum, in dem feststeht, dass Ihnen nichts entgangen ist, gibt es sie nicht. Maßgeblich ist der Schluss der Verhandlung in erster Instanz; ein vorübergehender Ausfall davor schadet nicht.

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