Kann ich verlangen, dass mich jemand von künftigen Zahlungen befreit?
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Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 21.03.2018 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Dem Freistellungsbegehren des Arztes, der wegen eines Behandlungsfehlers zur Zahlung einer Versorgungsrente an den Witwer der Patientin verurteilt wurde, gegen den ihm regresspflichtigen Rechtsanwalt, welcher im Vorprozess pflichtwidrig den Verjährungseinwand fallen ließ, (ua) auf Befreiung von dieser Verbindlichkeit gegenüber dem Witwer, wird stattgegeben. Der Anwalt schuldet die Befreiung des Arztes von dessen künftigen monatlichen Rentenverpflichtungen jeweils erst und nur in dem Zeitpunkt, in dem der Witwer diesem gegenüber darauf Anspruch hat.OGH 1 Ob 121/17a, 21.03.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132152 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 1 Ob 121/17a, 21.03.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1323
- ABGB § 1327
- Exekutionsordnung (EO) § 353 · Erwirkung vertretbarer Handlungen
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 406
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Auch wenn ein Gericht rechtskräftig festgestellt hat, dass Ihnen Ersatz zusteht, verfallen die einzelnen laufenden Zahlungen jeweils drei Jahre nach ihrer Fälligkeit. Sie müssen die nach dem Urteil fällig werdenden Beträge also rechtzeitig einfordern.
Nein. Eine Rente ohne tatsächlichen Verdienstausfall soll Sie für die Zukunft absichern. Für einen bereits vergangenen Zeitraum, in dem feststeht, dass Ihnen nichts entgangen ist, gibt es sie nicht. Maßgeblich ist der Schluss der Verhandlung in erster Instanz; ein vorübergehender Ausfall davor schadet nicht.