Kann eine Weggemeinschaft ein Wegerecht durch lange Nutzung erwerben?
günstig für Weggemeinschaft betrifft Grundeigentümer, Anrainer, Weggemeinschaften, Gemeinden
Ja. Eine Weggemeinschaft oder Straßeninteressentschaft nach dem Tiroler Straßengesetz kann selbst Trägerin von Rechten sein. Sie kann daher ein Geh- und Fahrrecht durch Ersitzung erwerben, also durch langjährige Nutzung.
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Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 24.02.2021 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (2021)
Eine Weggemeinschaft bzw Straßeninteressentschaft nach dem Tir StraßenG 1950 bzw 1988 besitzt Rechtsfähigkeit zum Erwerb einer Dienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht) durch Ersitzung.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133525 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 7 Ob 208/20v, 24.02.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 337
- ABGB § 472 · Begriff des Rechtes der Dienstbarkeit
- ABGB § 479
- ABGB § 480
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