Ist mein Vermieter ein Unternehmer?
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 18.03.2026 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der Kläger hatte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses insgesamt elf Bestandverträge abgeschlossen, davon betrafen acht (sieben Mietverträge über Wohnobjekte und ein Pachtvertrag) die verkauften Liegenschaften. Darüber hinaus bestanden ein Mietvertrag über ein Wohnobjekt und zwei Mietverträge über Wohnungen. Er verwaltete und betreute seine Mietobjekte und Verträge zwar großteils selbst, bediente sich aber etwa zur Betreuung eines der Häuser auch gelegentlich eines seiner Mieter.OGH 7 Ob 19/22b, 28.04.2022
- Hier: § 1 Abs 2 UGB; unternehmerische Tätigkeit einer GmbH & Co KG, die nur eine Liegenschaft mit einem oder zwei Mietverträgen vermietet, verneint.OGH 6 Ob 112/13h, 28.08.2013
- Hier: § 1 Abs 2 UGB; unternehmerische Tätigkeit einer GmbH & Co KG, die ein Objekt erworben hat und vermietet, bejaht.OGH 6 Ob 203/11p, 16.02.2012
- Hier: Verneinung der Qualifikation des Mieters von zwei zum Zweck der Verpachtung/Untervermietung angemieteten Geschäftslokalen als Unternehmer.OGH 5 Ob 155/10w, 21.10.2010
- All das gilt auch für den Untervermieter. (7 Ob 105/99p).OGH 5 Ob 155/10w, 21.10.2010
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- Die restriktive Tendenz des EuGH bei der Auslegung von Art 15 EuGVVO schließt es aus, die Unternehmerdefinition des § 1 Abs 2 KSchG („auf Dauer angelegte wirtschaftliche Organisation") zur Auslegung von Art 15 EuGVVO heranzuziehen. Vielmehr genügt schon das Erzielen von laufenden Einkünften aus einem Ferienappartement, um den zuständigkeitsrechtlichen Verbraucherschutz auszuschließen.OGH 4 Ob 218/06x, 21.11.2006
- Beschäftigt sich der Beklagte mit der Vermietung und Verpachung von Liegenschaften und nimmt in diesem Zusammenhang das strittige Darlehen auf, hat er den Gegenbeweis zu führen, dass ein Privatgeschäft vorliegt.OGH 6 Ob 338/99w, 20.01.2000
- Es sind jeweils die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.OGH 7 Ob 105/99p, 09.06.1999
- Allein deshalb, weil sich jemand keiner Hilfspersonen bzw Erfüllungsgehilfen bedient, ist er nicht zwingend als Verbraucher anzusehen.OGH 7 Ob 105/99p, 09.06.1999
- Als annähernde Richtzahl für die Mehrzahl von Vertragspartnern wurde angenommen, dass der private Hauseigentümer (noch) als Verbraucher anzusehen sei, wenn in seinem Haus nicht mehr als fünf Mietgegenstände in Bestand gegeben werden.OGH 3 Ob 547/93, 24.11.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065317 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 28.
- OGH 9 Ob 20/26w, 18.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 218/24w, 22.04.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 10 ObS 90/24v, 08.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 ObS 73/24v, 13.08.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 119/22v, 25.08.2022, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 19/22b, 28.04.2022, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 71/20z, 11.08.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 155/19h, 22.10.2019, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 112/18d, 30.04.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 48/18h, 17.07.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Macht Ihr Untermieter von der Wohnung einen erheblich nachteiligen Gebrauch, wird Ihnen das zugerechnet, und der Vermieter kann deshalb kündigen oder den Vertrag vorzeitig auflösen. Dasselbe gilt für andere Personen, für die Sie einzustehen haben.
Ja. Es genügt, dass im Mietobjekt ein Unternehmen des Hauptmieters betrieben wird. Ob der Hauptmieter selbst oder ein Pächter dieses Unternehmen führt, ändert daran nichts.