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Darf ich einen einzelnen Satz der Begründung herausgreifen?

betrifft Angeklagter, Verteidiger
Wer einen Begründungsmangel geltend macht, muss die gesamte Begründung des Urteils berücksichtigen. Einzelne Sätze aus dem Zusammenhang zu reißen genügt nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (96 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2004)

Die Mängelrüge ist nur dann gesetzmäßig ausgeführt, wenn sie die Gesamtheit der Entscheidungsgründe berücksichtigt (WK-StPO § 281 Rz 394).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119370 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 96.

Im Gesetz

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