Darf ich einen einzelnen Satz der Begründung herausgreifen?
betrifft Angeklagter, Verteidiger
Wer einen Begründungsmangel geltend macht, muss die gesamte Begründung des Urteils berücksichtigen. Einzelne Sätze aus dem Zusammenhang zu reißen genügt nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (96 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Die Mängelrüge ist nur dann gesetzmäßig ausgeführt, wenn sie die Gesamtheit der Entscheidungsgründe berücksichtigt (WK-StPO § 281 Rz 394).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es sind formelle Begründungsmängel hinsichtlich entscheidender Tatsachen geltend zu machen.OGH 13 Os 4/12f, 05.07.2012
- Die Mängelrüge ist vorweg darauf hinzuweisen, dass die Behauptung einer offenbar unzureichenden oder gar fehlenden Begründung bzw einer Scheinbegründung (Z 5 vierter Fall) stets sämtliche beweiswürdigenden Erwägungen der Tatrichter in Ansehung der bekämpften Feststellung berücksichtigen muss (Ratz, WK-StPO § 281 Rz 455), widrigenfalls sie ihren gesetzlichen Bezugspunkt verfehlt.OGH 15 Os 192/08m, 24.06.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119370 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 96.
- OGH 14 Os 7/26z, 19.05.2026
- OGH 15 Os 57/24g, 04.09.2024
- OGH 12 Os 120/21w, 18.11.2021
- OGH 14 Os 110/20p, 18.02.2021
- OGH 15 Os 106/18d, 26.09.2018
- OGH 11 Os 41/18s, 26.04.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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