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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 25.08.2026 · Fall aus Wien

OGH 10 Ob 24/26s

Worum es ging: Wie werden Vertragsklauseln in einem Musterprozess geprüft?

Fachgebiete laut RIS: Bestandrecht

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Wird eine Klausel in einem Verfahren eines Verbandes geprüft, legt das Gericht sie in der für Kunden ungünstigsten möglichen Bedeutung aus. Erst danach wird geprüft, ob sie gegen ein Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.

Ist der geschuldete Gesamtbetrag (Grundbetrag und Aufwertungsbetrag) am Fälligkeitstag bzw Zahlungstag nicht bekannt, weil die für diesen Tag (in der Folge) berechnete (unveröffentlichte) Indexzahl maßgebend sein soll, s …

Wenn Sie eine falsche rechtliche Beurteilung geltend machen, müssen Sie von den Tatsachen ausgehen, die das Gericht festgestellt hat, und daran den Irrtum aufzeigen. Stützen Sie sich auf einen anderen Sachverhalt, kann das Urteil rechtlich nicht überprüft werden.

Sie müssen darlegen, warum die rechtliche Beurteilung unrichtig ist, und dabei vom festgestellten Sachverhalt ausgehen. Fehlt diese Darlegung, ist Ihre Rechtsrüge nicht gesetzmäßig ausgeführt. Das Gericht behandelt sie dann nicht.

Das genügt nicht. Wer sich auf die bloße Behauptung beschränkt, das Berufungsgericht habe rechtlich unrichtig entschieden, führt seine Rechtsrüge nicht gesetzmäßig aus. Sie müssen die Gründe dafür darlegen.

Wollen Sie zum Obersten Gerichtshof, müssen Sie darlegen, welche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung offen ist. Der bloße Vorwurf, das Berufungsgericht habe die Rechtsfrage unrichtig gelöst, reicht nicht; eine Prüfung ist dann nicht möglich.

Eine Frage von erheblicher Bedeutung liegt nicht vor, wenn bloß rein theoretische Fragen gelöst werden sollen. Ihr Rechtsmittel muss also eine Frage betreffen, deren Beantwortung für den Fall tatsächlich etwas ändert.

Ob eine Vertragsbestimmung eigenständig ist, hängt nicht davon ab, wie das Klauselwerk gegliedert ist. Auch in einem einzigen Punkt oder Satz können zwei unabhängige Regelungen stecken. Entscheidend ist, ob man sie getrennt voneinander wahrnehmen kann; dann darf jede für sich beurteilt werden.

Es genügt nicht, dass der Text einer vorgefertigten Klausel formal lesbar ist. Inhalt und Tragweite müssen für Sie als Verbraucher durchschaubar sein. Eine Formel wie Kosten der Wiederveranlagung zum Geldmarktsatz, mindestens jedoch zwei Prozent erfüllt das nicht.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ABGB § 1486 KSchG § 6 MRG § 16 ZPO § 235 ZPO § 43

Entscheidungstext

83 Absätze, 17.186 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

25.08.2026

Geschäftszahl

10Ob24/26s

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten Hon.-Prof. PD Dr. Rassi als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Annerl und Dr. Vollmaier sowie die Hofrätinnen Dr. Wallner-Friedl und Mag. Binder als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei *, vertreten durch Mag. Andrea Zapotoczky, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei *, vertreten durch Schmid & Horn Rechtsanwälte GmbH in Graz, und die Nebenintervenientin auf Seiten der beklagten Partei * GmbH, *, vertreten durch ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH in Graz, wegen Feststellung, über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 22. Jänner 2026, GZ 39 R 179/25z-22, mit dem das Urteil des Bezirksgerichts Floridsdorf vom 30. April 2025, GZ 77 C 333/24w-16, teilweise abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen und zu Recht erkannt:

Spruch

I. Die Bezeichnung der Nebenintervenientin wird berichtigt auf * GmbH.

II. Der Revision wird teilweise Folge gegeben.

Das angefochtene Urteil, das hinsichtlich der stattgebenden Entscheidung betreffend die Klausel 5 des Mietvertrags in Rechtskraft erwachsen ist, wird dahin abgeändert, dass es hinsichtlich der Klausel 4 und der Kostenentscheidung zu lauten hat:

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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