Genügt es zu schreiben, das Gericht habe falsch entschieden?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Wollen Sie zum Obersten Gerichtshof, müssen Sie darlegen, welche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung offen ist. Der bloße Vorwurf, das Berufungsgericht habe die Rechtsfrage unrichtig gelöst, reicht nicht; eine Prüfung ist dann nicht möglich.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 25.08.2026 (86 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Erschöpft sich die Zulassungsbeschwerde in der bloßen Rüge, das Berufungsgericht habe "die Rechtsfrage unrichtig gelöst", ist damit aber eine Prüfung der Frage, ob entgegen dem Ausspruch des Berufungsgerichtes die Revision nach § 502 Abs 4 Z 1 ZPO zulässig ist, weil die Entscheidung von einer im Sinne dieser Gesetzesstelle erheblichen Rechtsfrage des materiellen oder formellen Rechtes abhängig war, unmöglich.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zurückweisung eines Rekurses gegen eine einstweilige Verfügung mangels Beschwer, weil diese vom Erstgericht – auf Antrag der Klägerin – bereits aufgehoben wurde.OGH 4 Ob 38/26f, 20.05.2026
- Hier: Keine nähere Auseinandersetzung mit den Ausführungen der Vorinstanzen, weshalb die den Erbantrittserklärungen zu Grunde liegenden Testamente, die lediglich Legate zu Gunsten des vorverstorbenen Vaters der Antragsteller enthalten, keinesfalls zu einer Einantwortung zu ihren Gunsten führen könnten.OGH 2 Ob 3/25t, 25.03.2025
- In einer zulässigen Rechtsrüge muss dargelegt werden, aus welchen Gründen die rechtliche Beurteilung der Sache unrichtig sein soll, weil sonst keine Überprüfung der im angefochtenen Urteil vertretenen Rechtsansicht stattfinden kann.OGH 8 ObA 57/15p, 28.06.2016
- Hier: Dass das derzeit geltende österreichische Recht die Basis für eine Analogiegrundlage enthalten würde, die es rechtfertigen könnte, die in § 57a IO allein für Forderungen aus eigenkapitalersetzenden Leistungen angeordnete Nachrangigkeit auf die auf kapitalmarktrechtlicher Grundlage entstandenen Schadenersatzansprüche von Anlegern zu übertragen, wurde in der Revision nicht behauptet.OGH 1 Ob 34/13a, 21.05.2013
- Eine pauschale Bekämpfung der Rechtsansicht des Berufungsgerichts ohne Auseinandersetzung mit der höchstgerichtlichen Rechtsprechung genügt nicht den an eine Revision gestellten Anforderungen.OGH 3 Ob 139/12f, 08.08.2012
Alle 16 Ergänzungen anzeigen
- Fehlt jede nähere Auseinandersetzung mit der vom Rekursgericht als erheblich bezeichnete Rechtsfrage, so liegt ein unzulässiges Rechtsmittel vor.OGH 2 Ob 71/09v, 29.04.2009
- Hier: Keine gesetzmäßige Ausführung der Rechtsrüge nach § 65 Abs 3 Z 4 AußStrG 2005.OGH 4 Ob 73/08a, 10.06.2008
- Entscheidungen, aus welchen die Antragsgegnerin eine vermeintlich uneinheitliche Judikatur ableiten will, nennt diese nicht, sodass der Revisionsrekurs insofern nicht gesetzmäßig ausgeführt wird.OGH 5 Ob 207/07p, 06.11.2007
- Hier: § 62 Abs 1 AußStrG.OGH 5 Ob 207/07p, 06.11.2007
- Hier: Die im wesentlichen substanzlosen Ausführungen im Revisionsrekurse zum Irrtum der Vorinstanzen werden den Inhaltserfordernissen des § 65 Abs 3 Z 6 AußStrG nicht gerecht.OGH 6 Ob 314/05b, 16.02.2006
- Der Rechtsmittelwerber muss zumindest eine erhebliche Rechtsfrage nach § 502 Abs 1 ZPO, von deren Lösung die Sachentscheidung abhängt, aufzeigen. Dabei genügt es nicht, die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichts mit bloßen „Leerformeln" oder pauschal - daher der Sache nach begründungslos - zu bekämpfen. Eine solche Rechtsrüge ist einer nicht erhobenen gleichzuhalten und kann keine Überprüfung der im angefochtenen Urteil vertretenen Rechtsansicht bewirken.OGH 1 Ob 195/05s, 27.09.2005
- Behauptet der Revisionswerber, das Berufungsgericht sei von höchstgerichtlicher Judikatur abgewichen, hat er zumindest die seines Erachtens für seinen Rechtsstandpunkt sprechenden Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs anzuführen und darzulegen, inwieweit sich das Berufungsgericht damit in Widerspruch gesetzt hat.OGH 1 Ob 221/04p, 12.10.2004
- Enthält das Rechtsmittel keine Zulassungsbeschwerde, ist es nicht gesetzmäßig ausgeführt.OGH 5 Ob 306/03s, 20.01.2004
- Dies löst kein Verbesserungsverfahren aus.OGH 7 Ob 169/02g, 07.08.2002
- Es muss nicht nur die konkrete Rechtsfrage des materiellen oder formellen Rechts erkennbar sein, sondern reicht auch die inhaltsleere Wiedergabe des bloßen Gesetzestextes des § 502 Abs 1 ZPO nicht aus.OGH 9 Ob 94/99k, 19.05.1999
- Eine Zulassungsbeschwerde ist dann nicht gesetzmäßig ausgeführt, wenn der Revisionswerber nicht einmal die seiner Ansicht nach erhebliche Rechtsfrage bestimmt bezeichnet hat.OGH 4 Ob 2128/96m, 25.06.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043654 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 86.
- OGH 10 Ob 24/26s, 25.08.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 133/25m, 19.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 111/25i, 16.12.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 118/25x, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 117/25x, 29.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 196/24w, 23.09.2025, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 90/25a, 22.07.2025, Fall aus Burgenland
- OGH 9 Ob 82/25m, 17.07.2025
- OGH 10 Ob 38/25y, 10.07.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 10 Ob 26/25h, 03.06.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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