Zum Inhalt springen

Was gilt, wenn ich meine Klage falsch bezeichnet habe?

günstig für Kläger betrifft Schuldner, Gläubiger, Kläger
Es kommt weder auf die Bezeichnung noch auf ein verfehltes Klagebegehren an, sondern auf Ihr gesamtes Vorbringen. Ein falsch formuliertes Begehren stellt das Gericht richtig. Die beiden Klagen sind aber nicht dasselbe: Die eine ist gegenüber der anderen etwas anderes, nicht bloß weniger.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 30.08.2017 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Das Begehren einer Impugnationsklage ist gegenüber dem einer Oppositionsklage nicht nur ein minus, sondern ein aliud (Ausführungen zum Unterschied zwischen diesen beiden Klagen). Für die Beurteilung der Rechtsnatur einer Klage (hier § 35 EO oder § 36 EO) kann die Bezeichnung der Klage als Oppositionsklage und ihr verfehltes Klagebegehren nicht allein maßgebend sein; es kommt vielmehr auf das gesamte Klagsvorbringen an.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0001876 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 13.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Grenze der Namensberichtigung

Die Bezeichnung einer Partei darf berichtigt werden, wenn nur der Name unrichtig angegeben ist. Haben Sie aber die falsche Person geklagt, hilft eine Berichtigung nicht.

günstig für Beklagter Zwei Klagen über dasselbe Recht

Nach der neueren Entscheidung nicht: Zwischen einer Klage auf Feststellung des Bestehens und einer auf Feststellung des Nichtbestehens desselben Rechts besteht Identität der Ansprüche, was durch Auslegung der Begehren samt Vorbringen zu ermitteln ist. Der Rechtssatz gibt die ältere Ansicht wieder, wonach solche Klagen nebeneinander möglich waren.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Berichtigung eines falsch formulierten Begehrens
Verfahrensrecht · Richtigstellung eines falsch formulierten Begehrens
Verfahrensrecht · Umfang der Anfechtung eines Rechtsmittels
Verfahrensrecht · Auslegung des Klagebegehrens
Verfahrensrecht · Formulierung des Klagebegehrens