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Zählt das Karenzgeld beim Unterhalt als Einkommen?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte, Eltern, Kinder
Als Einkommen gilt alles, was dem Unterhaltspflichtigen tatsächlich zufließt, wobei bestimmte Abzüge und Aufwendungen zu berücksichtigen sind. Auch das Karenzurlaubsgeld gehört dazu, obwohl es nicht gepfändet werden kann.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (38 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Unter Einkommen wird die Summe aller dem Unterhaltsschuldner tatsächlich zufließenden Mittel unter Berücksichtigung unterhaltsrechtlich beachtlicher Abzüge und Aufwendungen verstanden. Auch das Karenzurlaubsgeld ist ungeachtet seiner Unpfändbarkeit der Unterhaltsbemessung zugrunde zu legendes Einkommen des Unterhaltspflichtigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 19 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0003799 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 38.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Einkommensbegriff beim Unterhalt

Zum Einkommen zählen Erwerbseinkommen ebenso wie Einkünfte ohne Arbeit sowie die Alters- oder Berufsunfähigkeitspension. Grundsätzlich gehört alles dazu, was der berechtigten Person aufgrund eines Anspruchs zukommt, ob als Geld oder als Sachleistung. Ausgenommen ist nur, was das Gesetz ausdrücklich nicht anrechnet.

günstig für Unterhaltspflichtiger Reisekosten und Unterhaltsbemessung

Bekommt der Unterhaltspflichtige Reisekosten nur als Ersatz für tatsächlichen Aufwand, zählt dieser Betrag nicht zum Einkommen. Er fließt daher nicht in die Grundlage für die Berechnung des Unterhalts ein.

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