Zählt das Karenzgeld beim Unterhalt als Einkommen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (38 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch die Heimopferrente ist als tatsächliches Einkommen des Unterhaltsschuldners in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen.OGH 9 Ob 59/22z, 24.11.2022
- Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung, soweit sie die gesetzliche ersetzt, mindern die Unterhaltsbemessungsgrundlage (hier: zur deutschen Krankenversicherungspflicht). Gleiches gilt für Beiträge zur verpflichtenden deutschen Pflegeversicherung.OGH 6 Ob 153/16t, 29.11.2016
- Auch Einkommen eines Unterhaltspflichtigen aus der Prostitution einer Frau ist bei der Unterhaltsbemessung zu berücksichtigen, sofern ihn diesbezüglich nicht eine tatsächliche Rückersatzpflicht trifft.OGH 7 Ob 16/14z, 26.02.2014
- Zur Unterhaltsbemessungsgrundlage zählen alle tatsächlich erzielten Einnahmen des Unterhaltspflichtigen in Geld oder geldwerten Leistungen, über die er verfügen kann.OGH 7 Ob 16/14z, 26.02.2014
- Zwischen den mit der KBGG-Novelle BGBl I 2007/76 eingeführten verschiedenen Bezugsmodellen wird dabei nicht differenziert, weshalb eine unterschiedliche Behandlung von „Kurzleistungen" (§ 5a KBGG) nicht angebracht ist.OGH 10 Ob 76/09p, 24.11.2009
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- Das vom Unterhaltspflichtigen bezogene Kinderbetreuungsgeld ist nach allgemeinen unterhaltsrechtlichen Grundsätzen in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen.OGH 10 Ob 76/09p, 24.11.2009
- Die Unpfändbarkeit des Kinderbetreuungsgelds (§ 43 Abs 1 KBGG) hat für die unterhaltsrechtliche Bewertung als Einkommen nach ständiger Rechtsprechung keine Bedeutung.OGH 4 Ob 133/09a, 08.09.2009
- Es besteht kein zwingender Grund, Unterhaltsempfänge eines Ehegatten aus seinem Einkommen auszuscheiden, wenn es um die gegen ihn gerichteten Unterhaltsansprüche seiner Kinder geht. Dies gilt auch für Sachleistungen (1 Ob 337/99m; 4 Ob 42/01g; 9 Ob 100/06f).OGH 6 Ob 148/09x, 05.08.2009
- Hier: Wert der Wohnmöglichkeit, die die Ehegattin dem Antragsteller zur Verfügung stellt.OGH 6 Ob 148/09x, 05.08.2009
- Bereits aus dem Gesetzeswortlaut des § 42 KBGG ergibt sich die Möglichkeit einer verfassungskonformen Differenzierung zwischen unterhaltsberechtigten und unterhaltspflichtigen Kinderbetreuungsgeldbeziehern.OGH 10 Ob 112/08f, 24.02.2009
- Neben der klaren Bezugnahme auf Unterhaltsansprüche, nicht auf Unterhaltspflichten, wird in § 42 KBGG das „eigene Einkommen" des Kindes und des beziehenden Elternteils angesprochen. „Eigeneinkommen" steht in Zusammenhang mit einer Unterhaltsberechtigung, nicht einer Unterhaltspflicht.OGH 10 Ob 112/08f, 24.02.2009
- Gegen die Wortfolge „noch des beziehenden Elternteils" in § 42 KBGG idF BGBl I 2007/76 sowie gegen § 43 Abs 1 KBGG idF BGBl I 2007/76 bestehen verfassungsrechtliche Bedenken - Gesetzesprüfungsantrag an den VfGH (siehe RS0124409).OGH 7 Ob 223/08g, 17.12.2008
- Mit der Neuregelung des § 42 KBGG (BGBl I 2007/76) brachte der Gesetzgeber in einer jeden Zweifel ausschließenden Deutlichkeit zum Ausdruck, dass er im Bereich des Unterhaltsrechts das Kinderbetreuungsgeld nicht als Einkommen des Kindes oder eines Elternteils behandelt haben will.OGH 6 Ob 200/08t, 06.11.2008
- Prämien für freiwillige Zusatzversicherungen sind nur bei Fehlen einer gesetzlichen Krankenversicherung einzubeziehen oder dann, wenn die von der Sozialversicherung gedeckte Behandlung medizinisch nicht ausreicht.OGH 3 Ob 81/02m, 18.12.2002
- Auch der als Orientierungshilfe zur Beurteilung der Selbsterhaltungsfähigkeit heranzuziehende Richtsatz nach § 293 Abs 1 lit abb ASVG ist unter Berücksichtigung der zweimaligen Sonderzahlungen um den Krankenversicherungsbetrag zu verringern (Betrag x 14 : 12 -3,75 %).OGH 7 Ob 14/02p, 29.04.2002
- Die Neufassung des § 94 Abs 3 ABGB durch das EheRÄG 1999 hat den Unterhaltsanspruch des Ehegatten nur qualitativ, nicht aber quantitativ verändert.OGH 4 Ob 42/01g, 22.03.2001
- Nach jüngerer Rsp auch Geldunterhaltsleistungen an den Unterhaltsschuldner und unpfändbare Leistungen.OGH 4 Ob 42/01g, 22.03.2001
- Unterhaltszahlungen an einen unterhaltspflichtigen Elternteil sind in die Unterhaltsbemessungsgrundlage für dessen Unterhaltsgläubiger einzubeziehen. In Verbindung damit vermehren auch Sachleistungen die Unterhaltsbemessungsgrundlage.OGH 1 Ob 337/99m, 14.01.2000
- Verpflichtende Beiträge zur Krankenversicherung sind nicht einzubeziehen.OGH 3 Ob 250/97d, 29.10.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0003799 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 38.
- OGH 8 Ob 147/24m, 12.08.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 60/24g, 11.02.2025
- OGH 5 Ob 187/23w, 27.06.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 110/23g, 21.06.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 3 Ob 29/23w, 19.04.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 9 Ob 71/22i, 17.11.2022, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 85/21t, 14.06.2021, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 155/20f, 02.03.2021
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 94 · Sonstige Wirkungen der Ehe
- ABGB § 140 · Abstammung des Kindes
- Exekutionsordnung (EO) § 290 · Unpfändbare Forderungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Zum Einkommen zählen Erwerbseinkommen ebenso wie Einkünfte ohne Arbeit sowie die Alters- oder Berufsunfähigkeitspension. Grundsätzlich gehört alles dazu, was der berechtigten Person aufgrund eines Anspruchs zukommt, ob als Geld oder als Sachleistung. Ausgenommen ist nur, was das Gesetz ausdrücklich nicht anrechnet.
Bekommt der Unterhaltspflichtige Reisekosten nur als Ersatz für tatsächlichen Aufwand, zählt dieser Betrag nicht zum Einkommen. Er fließt daher nicht in die Grundlage für die Berechnung des Unterhalts ein.