Wie wird mein mögliches Einkommen beim Unterhalt geschätzt?
betrifft Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte, Kinder, geschiedene Partner
Ob und wie einem Unterhaltspflichtigen ein erzielbares statt des tatsächlichen Einkommens angerechnet wird, hängt immer vom einzelnen Fall ab. Eine allgemeine Regel dafür gibt es nicht.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 23.09.2024 (52 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Die Art der Anspannung ist Frage des Einzelfalles.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verzicht auf Mieteinkünfte gegenüber dem Sohn für von diesem unter Einsatz beträchtlicher Geldmittel instandgesetzte Wohnung nach dessen Ehescheidung bis zu dessen Rückzahlung von Kreditverbindlichkeiten vertretbar.OGH 2 Ob 32/14s, 28.04.2014
- Auch die Frage, ob dem Kläger die Vermietung von Teilen der in seinem Hälfteeigentum stehenden Liegenschaft mit dem darauf errichteten Einfamilienhaus und Zubau zumutbar ist, stellt keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO dar, weil die Anspannung auf ein fiktives Einkommen nur nach den Umständen des Einzelfalls erfolgen kann.OGH 10 Ob 95/11k, 06.12.2011
- Ob die Voraussetzungen für eine Anspannung des Unterhaltspflichtigen vorliegen, ist immer aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen und stellt daher in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage dar.OGH 5 Ob 161/09a, 13.10.2009
- Die Anspannung auf ein fiktives Einkommen in der Höhe des bisherigen Realeinkommens kann nur nach den konkreten Umständen des Einzelfalls erfolgen.OGH 1 Ob 191/01x, 17.08.2001
- Ob den Unterhaltsschuldner ein Verschulden daran trifft, dass er keine Erwerbstätigkeit ausübt, ist in der Regel keine Rechtsfrage im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG.OGH 9 Ob 1622/94, 21.11.1994
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Die rekursgerichtliche Rechtsansicht, der unterhaltsverpflichtete Vater sei bei Einsatz aller seiner persönlichen Fähigkeiten, also seiner Leistungskraft unter Berücksichtigung seiner Ausbildung und seines Könnens, in der Lage, einen Arbeitsplatz und ein bestimmtes Einkommen zu erlangen, stellt eine Beurteilung aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles dar.OGH 8 Ob 1615/93, 15.07.1993
- Keine erhebliche Rechtsfrage stellt die einen gewissen Spielraum bietende Beurteilung dar, ob im konkreten Einzelfall Vermögensverlust durch einen Einbruch als schuldhaft anzusehen ist - hier: wegen Nichtabschlusses einer Haushaltsversicherung trotz Aufbewahrens hoher Geldbeträge und wertvollen Schmuckes in der Wohnung - und der Unterhaltsschuldner daher auf die Leistung von Unterhalt unter Berücksichtigung des (gestohlenen) Vermögens anzuspannen ist.OGH 5 Ob 1575/91, 26.05.1992
- Nun auch zu § 94 Abs 2 ABGB.OGH 7 Ob 582/91, 10.10.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007096 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 52.
- OGH 7 Ob 125/24v, 23.09.2024
- OGH 10 Ob 6/24s, 13.08.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 4 Ob 30/24a, 23.05.2024, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 61/24g, 17.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 12/22w, 20.04.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 85/21t, 14.06.2021, Fall aus Salzburg
- OGH 7 Ob 190/19w, 16.12.2019, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 136/19k, 29.08.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 25/19s, 31.07.2019, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 211/18w, 24.06.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
Verwandte Fragen
Familienrecht · Unterhalt nach erzielbarem Einkommen
Familienrecht · Fiktives Einkommen beim Unterhalt
Familienrecht · Unterhalt bei geänderten Verhältnissen
Familienrecht · Anrechnung eines möglichen Einkommens
Familienrecht · Einkommen als Grundlage des Unterhalts