Zum Inhalt springen

Was gilt, wenn mehrere Nachbarn gemeinsam stören?

günstig für Nachbar betrifft Nachbarn, Grundeigentümer, Anrainer
Gehen Störungen wie Lärm, Rauch oder Geruch von mehreren Verursachern gemeinsam aus, gelten sinngemäß dieselben Grundsätze wie bei einem Schaden, den mehrere Personen gemeinsam verursacht haben. Die Einwirkungen werden also zusammen betrachtet und nicht jede für sich allein.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Bei sog. summierten Immissionen, also solchen, die von verschiedenen Störern gemeinsam ausgehen, sind die Grundsätze des § 1302 ABGB sinngemäß anwendbar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010538 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 10.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Nachbarrecht · Haftung des mittelbaren Störers
Nachbarrecht · Ortsübliches Maß bei Lärm und Immissionen
Nachbarrecht · Haftung des Eigentümers für fremde Störungen
Nachbarrecht · Zumutbare Abhilfe bei Immissionen vom Nachbargrund
Wohnungseigentum · Lärm zwischen Wohnungseigentümern