Was gilt, wenn mehrere Nachbarn gemeinsam stören?
günstig für Nachbar betrifft Nachbarn, Grundeigentümer, Anrainer
Gehen Störungen wie Lärm, Rauch oder Geruch von mehreren Verursachern gemeinsam aus, gelten sinngemäß dieselben Grundsätze wie bei einem Schaden, den mehrere Personen gemeinsam verursacht haben. Die Einwirkungen werden also zusammen betrachtet und nicht jede für sich allein.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Bei sog. summierten Immissionen, also solchen, die von verschiedenen Störern gemeinsam ausgehen, sind die Grundsätze des § 1302 ABGB sinngemäß anwendbar.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der durch die Wiederholung der Bundespräsidentenwahl entstandene Gesamtschaden kann nicht anteilig der Anzahl der Briefwahlstimmen der einzelnen Stimmbezirke, in welchen Wahlkarten fehlerhaft ausgezählt wurden, zugeordnet werden, weil die Aufhebung des Wahlverfahrens nicht von der Gesamtzahl der festgestellten rechtswidrigen Auswertungen abhing, sondern bereits vom Überschreiten der Grenze der Relevanz für das Wahlergebnis.OGH 8 ObA 99/20x, 22.10.2021
- Hier: Ansprüche nach OrgHG.OGH 9 ObA 105/20m, 28.09.2021
- Hier keine summierten Einwirkungen.OGH 3 Ob 228/12v, 20.02.2013
- Hier: Summierte Einwirkungen durch intrauterine Vorschädigung einer Patientin und Behandlungsfehler des Arztes, wobei beide Ursachen den Gesamtschaden in seiner konkreten Gestalt nicht jeweils selbstständig herbeigeführt hätten, dieser Schaden vielmehr eine Folge additiv wirkender Ursachen ist.OGH 4 Ob 75/08w, 10.06.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010538 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 10.
- OGH 5 Ob 174/24k, 23.09.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 6 Ob 210/23k, 26.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 99/20x, 22.10.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 126/21t, 12.10.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 105/20m, 28.09.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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