Was muss der Nachbar tun, wenn er etwas unterlassen soll?
betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Besitzer, Verpflichtete
Ein Unterlassungsurteil zum Schutz von Eigentum und Besitz verbietet nicht eine bestimmte Handlung, sondern einen bestimmten Erfolg. Tritt dieser Erfolg dennoch ein, kann der Verpflichtete gezwungen werden, ihn künftig zu verhindern. Wie er das macht, bleibt ihm überlassen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 27.04.2026 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Das besondere im Eigentumsschutz und Besitzschutz übliche Unterlassungsbegehren ist kein Handlungsverbot, sondern ein "Erfolgsverbot"; bei Erfolgseintritt wird aus ihm nach § 355 EO vollstreckt, um den Verpflichteten zu einem - der Art nach ihm zu überlassenden - Handeln zu zwingen, das bewirken soll, dass er das verbotene Eindringen hindert.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auf Abwehr störender Handlungen gerichtete Unterlassungsansprüche begründen kein Handlungs-, sondern ein Erfolgsverbot, sodass es grundsätzlich dem Verpflichteten überlassen zu bleiben hat, wie er den gesetzeskonformen Zustand herstellt.OGH 4 Ob 138/24h, 21.01.2025
- Konkrete Beseitigungsmaßnahmen können nur dann verlangt werden, wenn sie das einzige Mittel zur Verhinderung des Erfolgs sind.OGH 1 Ob 192/23a, 23.01.2024
- Hier: Negatorienklage gemäß §§ 354, 523 ABGB betreffend Wasserleitungsrecht / Kanalleitungsrecht.OGH 1 Ob 192/23a, 23.01.2024
- Es handelt sich um kein Handlungsverbot, sondern um ein Erfolgsverbot, weshalb im Unterlassungstitel die Art, wie die Vermeidung der unzulässigen Immission zu geschehen hat, also die Auswahl der Schutzmaßnahmen dem Beklagten überlassen bleiben muss.OGH 3 Ob 21/23v, 19.04.2023
- Als Erfolg ist der Eintritt eines bestimmten Ereignisses zu verstehen.OGH 3 Ob 191/19p, 04.11.2019
Alle 16 Ergänzungen anzeigen
- Bei der Frage, ob offenkundig kein anderes Mittel zur Verhinderung der unzulässigen Emissionen zur Verfügung steht, sind auch öffentlich‑rechtliche Bebauungsvorschriften zu berücksichtigen.OGH 6 Ob 98/17f, 25.10.2017
- Hier: Lärmemission durch Straßenbahnanlage.OGH 1 Ob 47/15s, 28.01.2016
- Hier: Unterlassung des Vermittelns des Zugangs zu einer bestimmten Website nach § 81 Abs 1a UrhG.OGH 4 Ob 71/14s, 24.06.2014
- Entgegen der früheren Judikatur könnte bei Immissionen durch eine Tierhaltung deren Verbot höchstens dann begehrt werden, wenn offenkundig kein anderes Mittel zur Verfügung steht, um deren Immissionen hintanzuhalten.OGH 4 Ob 99/12f, 12.06.2012
- Hier: Zum Beseitigungsanspruch bei gefährlichem Überhang.OGH 4 Ob 43/11v, 22.11.2011
- Die zu ergreifenden Maßnahmen liegen im Belieben der beklagten Partei.OGH 5 Ob 133/09h, 19.01.2010
- Soweit das Begehren auf sichernde Vorkehrungen gerichtet ist, darf keine bestimmte Einrichtung verlangt werden; die Auswahl der Schutzmaßnahmen muss vielmehr dem Beklagten überlassen bleiben.OGH 8 Ob 135/06w, 27.06.2007
- Das Urteil richtet sich daher auf eine im materiellen Recht vorgezeichnete Verpflichtung zu dauerndem, künftigem, inhaltlich aber vom Verpflichteten zu bestimmenden Handeln.OGH 8 Ob 135/06w, 27.06.2007
- Das auf § 364 Abs 2 ABGB gestützte Unterlassungsbegehren ist kein Handlungsverbot, sondern ein „Erfolgsverbot".OGH 8 Ob 135/06w, 27.06.2007
- Hier: Eigentumsfreiheitsklage nach § 523 ABGB.OGH 4 Ob 250/06b, 13.02.2007
- Der Verpflichtete hat dafür zu sorgen, dass sein Nachbar nicht durch Immissionen beeinträchtigt wird; die Art, wie dies zu geschehen hat, bleibt dem Verpflichteten überlassen.OGH 7 Ob 218/02p, 09.10.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010566 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 28.
- OGH 4 Ob 107/25a, 27.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 138/24h, 21.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 192/23a, 23.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 75/19x, 17.12.2019, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 74/19h, 17.12.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 47/15s, 28.01.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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