Kann ein einzelner Wohnungseigentümer Geld für Baumängel einklagen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 23.02.2026 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Schadenersatz wegen Verletzung von Treuhänderpflichten im Zusammenhang mit dem Kauf eines neu errichteten Wohnungseigentumsobjekts (BTVG)OGH 3 Ob 225/17k, 21.03.2018
- Ein bloß aliquoter Zuspruch würde dazu führen, dass der Bauträger seine gegenüber einzelnen Mit- bzw Wohnungseigentümern bestehenden vertraglichen Verpflichtungen in dem deren Anteile übersteigenden Ausmaß endgültig auf die Eigentümergemeinschaft abwälzen könnte.OGH 2 Ob 123/12w, 30.07.2013
- Ein selbständiges Klagerecht des einzelnen Mit- und Wohnungseigentümers auf das Ganze besteht daher nicht, es sei denn, die anderen Mit- und Wohnungseigentümer hätten ihm ihre Ansprüche zediert.OGH 2 Ob 123/12w, 30.07.2013
- Der mehreren Miteigentümern nach einer Leistungsstörung geschuldete Geldersatz ist eine geteilte Forderung.OGH 1 Ob 105/08k, 16.12.2008
- Hier: Miteigentum.OGH 1 Ob 105/08k, 16.12.2008
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- Während der Anspruch auf Mängelbeseitigung an allgemeinen Teilen des Hauses wohl ein Gesamtanspruch ist, trifft dies nicht auf die Forderung nach Verbesserungskapital für Mängelbeseitigung beziehungsweise auf Begehren eines Vorschusses für Verbesserungskapital zu. Eine solche ist als Geldforderung teilbar, dem Schadenersatz wegen Nichterfüllung gleichzuhalten und damit seiner Natur nach teilbar.OGH 5 Ob 142/03y, 26.08.2003
- Da dieser Anspruch auf Geld gerichtet und damit teilbar ist, kann jeder nur seinen Teil geltend machen.OGH 5 Ob 296/00s, 10.07.2001
- Hier: Weil im vorliegenden Fall Schadenersatzansprüche jedes einzelnen Miteigentümers und Wohnungseigentümers aus seinem individuellen Vertrag mit dem Bauträger resultieren, steht den Klägern jeweils nur der auf ihren Anteil entfallende Teil des eingesetzten Deckungskapitals zu. Eine Gesamthandforderung liegt diesfalls nicht vor, auch wenn es sich auch bei der erstmaligen Herstellung eines mängelfreien Zustands um eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung handelt.OGH 5 Ob 296/00s, 10.07.2001
- Werden bei Mängeln an mehreren Wohnungen die Kosten begehrt, so lässt sich der Anteil des einzelnen Miteigentümers an dem ersetzenden Schaden und damit auch am Schadenersatzanspruch nicht bestimmen; es handelt sich somit um einen unteilbare Forderung; dies gilt auch für Feststellungsklagen; anders wenn die Mängel schon behoben sind und die hiedurch verursachten Kosten feststehen.OGH 3 Ob 561/90, 11.07.1990
- Hier: Forderung von Miterben auf Übertragung des Eigentums an einer Liegenschaft.OGH 5 Ob 702/81, 27.10.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017118 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 21.
- OGH 3 Ob 158/25v, 23.02.2026, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 219/24p, 16.04.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 167/23d, 23.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 59/23z, 16.05.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 102/21t, 16.12.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 143/15p, 22.03.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 881 · Verträge zugunsten Dritter
- ABGB § 889
- ABGB § 890
- ABGB § 891
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Als einzelner Wohnungseigentümer können Sie im Außerstreitverfahren nicht sämtliche allgemeinen Pflichten des Verwalters gegen ihn durchsetzen. Der Verweis im Gesetz ist enger zu verstehen, als sein Wortlaut vermuten lässt.
Rückständige Betriebskostenanteile säumiger Miteigentümer macht der Verwalter im eigenen Namen bei Gericht geltend. Das gilt auch dann, wenn die offenen Beträge zwischenzeitlich vorgestreckt wurden, etwa von den übrigen Miteigentümern.