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Kann ein einzelner Wohnungseigentümer Geld für Baumängel einklagen?

günstig für Wohnungseigentümer betrifft Wohnungseigentümer, Bauträger, Käufer, Kläger
Die Errichtung eines Hauses kann nur die Gesamtheit der Wohnungseigentümer verlangen, weil diese Leistung nicht teilbar ist. Tritt an die Stelle dieses Anspruchs Schadenersatz in Geld, ist er dagegen teilbar. Jeder kann dann nur den Ersatz seines eigenen Anteils einklagen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 23.02.2026 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Anders als beim Erfüllungsanspruch selbst, der die Errichtung eines Hauses und damit eine unteilbare Leistung beinhaltet, die nur der Gesamtheit der Wohnungseigentümer dieses Hauses zusteht, ist der an seine Stelle getretene Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung auf Geldersatz gerichtet und damit seiner Natur nach teilbar; es kann daher auch jeder Gläubiger nur auf Ersatz seines Interesses klagen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017118 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 21.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verwalter Minderheitsrechte gegen den Hausverwalter

Nein. Als einzelner Wohnungseigentümer können Sie im Außerstreitverfahren nicht sämtliche allgemeinen Pflichten des Verwalters gegen ihn durchsetzen. Der Verweis im Gesetz ist enger zu verstehen, als sein Wortlaut vermuten lässt.

günstig für Verwalter Verwalter klagt Betriebskosten ein

Rückständige Betriebskostenanteile säumiger Miteigentümer macht der Verwalter im eigenen Namen bei Gericht geltend. Das gilt auch dann, wenn die offenen Beträge zwischenzeitlich vorgestreckt wurden, etwa von den übrigen Miteigentümern.

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