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Gilt die alte Nutzungsabsprache auch für mich als Käufer?

betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Käufer
Wird ein Miteigentumsanteil mit allen Rechten und Pflichten übernommen, wie ihn der Vorgänger hatte, so bedeutet das in der Regel, dass Sie auch in eine bestehende Absprache über die Nutzung eintreten. Sie sind dann an diese Absprache gebunden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 05.08.2025 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Die Vereinbarung, einen Miteigentumsanteil mit allen Rechten und Pflichten, mit welchen ihn sein Vorgänger besessen und benützt hat, zu übernehmen, ist in der Regel als Eintritt in eine bestehende Benützungsvereinbarung anzusehen ( MietSlg 21073 ).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013619 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 15.

Im Gesetz

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