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Bin ich schon befreit, wenn der Mitschuldner Sicherheiten gegeben hat?

günstig für Gläubiger betrifft Schuldner, Mitschuldner, Gläubiger, Bürgen
Als solidarisch mithaftender Schuldner kommt Ihnen nur eine bereits voll wirksame Tilgung der Schuld zugute. Eine Leistung, deren Wirkung noch in der Schwebe ist, etwa eine bloß zur Sicherung abgetretene Forderung, befreit Sie noch nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 08.10.2024 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Einem solidarisch mithaftenden Hauptschuldner kommt nur eine bereits voll wirksame - und nicht schon eine bloß nach Art einer Bindung in Schwebe befindliche - Schuldtilgung (hier: eine als zahlungshalber aufzufassende sicherungsweise Forderungsabtretung) durch andere Mitschuldner zustatten.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017345 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Restschuldbefreiung und Aufteilung nach Scheidung

Nein. Die Restschuldbefreiung kommt nur der entschuldeten Person zugute und verbessert Ihre Stellung im Aufteilungsverfahren nicht. Werden Sie als Ausfallsbürge in Anspruch genommen, können Sie danach keinen Rückgriff mehr nehmen. Ist die Entschuldung noch nicht erfolgt, darf die andere Seite verpflichtet werden, Sie schad- und klaglos zu halten.

günstig für Schuldner Urteil gegen einen von mehreren Schuldnern

Ein Urteil gegen einen von mehreren Mitschuldnern wirkt nicht gegen die anderen. Werden Sie später selbst geklagt, können Sie alle Einwendungen gegen die Forderung noch vorbringen.

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