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Was gilt, wenn der Vertrag einen Fall nicht regelt?

betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Regelt Ihr Vertrag einen bestimmten Fall nicht ausdrücklich, wird er nach der Übung im redlichen Verkehr ergänzt. Das gilt immer dann, wenn nicht eindeutig feststeht, was die Beteiligten für diesen Fall gewollt hätten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (79 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Vertragsergänzung: Sie hat nach der Übung des redlichen Verkehrs immer dann stattzufinden, wenn nicht eindeutig feststeht, was die Parteien in den im Vertrag nicht ausdrücklich vorgesehen Fällen gewollt hätten (SZ 26/194; siehe auch Gschnitzer in Klang 2. Auflage IV S 408/409 zu § 914 ABGB).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 24 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017899 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 79.

Im Gesetz

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