Wann handelt der Begünstigte einer Garantie missbräuchlich?
günstig für Begünstigter betrifft Unternehmer, Auftraggeber, Bank
Ein Missbrauch wird angenommen, wenn im Zeitpunkt des Abrufs offensichtlich erwiesen ist, dass dem Begünstigten der gesicherte Anspruch nicht zusteht, oder wenn er in Schädigungsabsicht und damit betrügerisch handelt. Wer sich aus vertretbaren Gründen für berechtigt hält, handelt nicht missbräuchlich, solange ihm nicht eindeutig nachgewiesen wird, dass er keinen Anspruch hat.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (31 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Für den Vorwurf des Rechtsmissbrauches bei der Inanspruchnahme einer Bankgarantie wird allgemein gefordert, dass das Nichtbestehen eines Anspruchs des Begünstigten im Valutaverhältnis zur Zeit der Inanspruchnahme der Garantie als evident erwiesen wird oder der Begünstigte in Schädigungsabsicht, also betrügerisch handelt. Es entspricht der herrschenden Rechtsprechung, dass dem Begünstigten, der sich aus vertretbaren Gründen für berechtigt hält, kein arglistiges oder rechtsmissbräuchliches Verhalten vorgeworfen werden kann, wenn ihm nicht eindeutig nachgewiesen wird, dass er keinen Anspruch hat (gegen 1 Ob 607/89 = JBl 1990,177 = RdW 1990,11).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- „Mängelfreistellung“ bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch Verbesserung und Beseitigung der bestehenden Mängel.OGH 1 Ob 44/24p, 27.05.2024
- Hier: Garantieerklärung nimmt auf eine Bestimmung im Generalunternehmervertrag Bezug, wonach bei der Schlussrechnung die Zahlung des Werklohns (erst) nach Mängelfreistellung zu erfolgen hat. Weder nach dem Wortlaut noch nach dem Zweck der strittigen Bankgarantie bedarf es einer Erklärung der Antragsgegnerin gegenüber der Bank, dass die Antragstellerin eine ausdrückliche Mängelfreistellung gegeben habe, wäre doch durch das Erfordernis der Mitwirkung der Werkbestellerin die Bankgarantie als Sicherungsmittel im Sinn des § 1170b ABGB nicht geeignet.OGH 1 Ob 44/24p, 27.05.2024
- Hier: Standby Letter of Credit.OGH 8 Ob 132/08g, 16.12.2008
- Ob im Einzelfall die für die Annahme von Rechtsmissbrauch geforderten Voraussetzungen vorliegen oder nicht, ist eine Frage des Einzelfalls, die keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO darstellt.OGH 9 Ob 1/06x, 25.01.2006
- Die Bejahung oder Verneinung der Eindeutigkeit und Evidenz des vom Antragsteller zu erbringenden Nachweises über den Rechtsmissbrauch stellt einen Akt der richterlichen Beweiswürdigung dar. Ob die Tatsachen in rechtlicher Hinsicht geeignet sind, den Vorwurf des Rechtsmissbrauches zu rechtfertigen, ist hingegen eine Frage der rechtlichen Beurteilung.OGH 8 Ob 291/99y, 09.12.1999
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- Ist strittig, welche Forderungen (Kreditforderungen oder Kaufpreisforderungen) durch die Bankgarantie gesichert werden sollten, und ist der Begünstigte (subjektiv) der Meinung, nach dem wahren Vertragswillen der Parteien habe die Bankgarantie der Sicherung seiner Kreditforderungen gedient, so liegt keine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme der Bankgarantie vor.OGH 4 Ob 2330/96t, 26.11.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017997 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 31.
- OGH 3 Ob 172/25b, 17.12.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 1 Ob 44/24p, 27.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 70/23v, 24.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 94/21s, 05.08.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 30/21h, 28.07.2021, Fall aus Niederösterreich
- OGH 7 Ob 19/16v, 16.03.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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