Bekomme ich nach der Scheidung meine Geschenke an den Partner zurück?
günstig für Geschenknehmer betrifft Ehegatten, Geschenkgeber, Geschenknehmer, Geschiedene
Nicht ohne weiteres. Eine Schenkung von unbeweglichem Vermögen, die den Verträgen über das eheliche Vermögen ähnlich ist, lässt sich nicht mit großzügigen Geschenken zu Geburtstagen und Feiertagen vergleichen; die für solche Verträge geltende Auflösung nach der Scheidung ist darauf nicht sinngemäß anzuwenden. Weil das Gesetz Schenkungen klar regelt, kann auch nicht auf die allgemeine Rückforderung wegen Wegfalls des Rechtsgrundes zurückgegriffen werden.
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Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 26.03.2020 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Die Ehepakten ähnliche Schenkung von unbeweglichem Vermögen ist nicht mit der, wenn auch bei den Einkommensverhältnissen und Vermögensverhältnissen des Klägers großzügigen, Geschenküberlassung zu Geburtstagen und Feiertagen vergleichbar so daß eine § 1266 ABGB analoge Folgewirkung der Eheschließung abzulehnen ist; bei der klaren gesetzlichen Regelung für Schenkungen kann weiters nicht auf § 1435 ABGB zurückgegriffen werden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018850 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 1 Ob 208/19y, 26.03.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 10/18d, 30.01.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 948
- ABGB § 1217 · Ehepakte
- ABGB § 1266 · Scheidung oder Aufhebung der Ehe
- ABGB § 1435
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