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Wer kann Schaden aus einem fremden Vertrag geltend machen?

günstig für Geschädigter betrifft Angehörige, Patienten, Leasingnehmer, Geschädigte
Geschützt sind jene Personen, die der Vertragspartner erkennbar durch die Hauptleistung begünstigt hat, an denen er ein sichtbares eigenes Interesse hat oder denen gegenüber ihn offensichtlich eine Fürsorgepflicht trifft. Diesen Personen wird zugestanden, ihren eigenen Schaden aus dem fremden Vertrag geltend zu machen. Das gilt auch für Vermögensschäden, wenn die Hauptleistung gerade dem Dritten zukommen soll.

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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 23.10.2024 (27 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Zu den außerhalb des Vertragsverhältnisses stehenden, begünstigten Personen werden alle jene gerechnet, die der Vertragspartner erkennbar durch Zuwendung der Hauptleistung begünstigte oder an denen er sichtbares eigenes Interesse hat oder denen er selbst offensichtlich rechtlich zur Fürsorge verpflichtet ist. Ihnen wird die Geltendmachung des eigenen Schadens aus fremden Vertrag zuerkannt. Dass beim selbständigen Finanzierungsleasing der Leasingnehmer zu dem umschriebenen Personenkreis gehört, kann nicht zweifelhaft sein. Die Einbeziehung von Vermögensschäden in den Schutzbereich ist jedenfalls dort anerkannt, wo, wie im vorliegenden Fall, die Hauptleistung gerade dem Dritten zukommen soll.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020769 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Leasingnehmer bei Schaden am Fahrzeug

Wird das Leasingfahrzeug beschädigt, sind Sie als Leasingnehmer nicht unmittelbar geschädigt. Anders als der Käufer einer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache stehen Sie damit nicht in der ersten Reihe. Ihr Schaden ist ein nicht ersatzfähiger Drittschaden.

günstig für Schädiger Grenzen des Vertragsschutzes für Dritte

Der Kreis jener Personen, die statt Ansprüchen aus dem allgemeinen Schadenersatzrecht auch vertragliche Ansprüche erhalten, ist eng zu ziehen. Voraussetzung ist ein schutzwürdiges Interesse. Ein solches fehlt, wenn Sie aus Ihrer eigenen Vertragsbeziehung bereits einen deckungsgleichen Anspruch auf Schadenersatz haben.

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