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Nützt mir der Einwand, die Rechnung sei noch nicht fällig?

günstig für Unternehmer betrifft Auftraggeber, Werkunternehmer, Bauherren, Unternehmer
Wenden Sie ein, die Forderung sei mangels ordentlicher Abrechnung noch nicht fällig, so hilft dieser Einwand nicht mehr, wenn der Abrechnungspflichtige die Mängel der Abrechnung im laufenden Verfahren behebt. Das Gericht kann dann trotzdem zur Zahlung verurteilen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 23.10.2024 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Der Einwand der mangelnden Fälligkeit ist unbeachtlich, wenn der Rechnungslegungspflichtige die Mängel der Abrechnung im Zuge des Rechtsstreits über seine Entgeltansprüche behebt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021928 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 14.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Aufrechnungsverbot gegenüber Verbrauchern

Nicht immer. Auch bei einem vereinbarten Aufrechnungsverbot dürfen Sie aufrechnen, wenn der Gläubiger zahlungsunfähig ist oder Ihre Gegenforderung anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde. Als Verbraucher dürfen Sie zusätzlich mit Gegenforderungen aufrechnen, die aus demselben Vertrag stammen.

günstig für Konsument Schadenersatz bei unverschuldetem Zahlungsverzug

Nein. Eine Klausel in Geschäftsbedingungen, nach der Sie auch dann Schadenersatz zahlen müssen, wenn Sie an der Verspätung kein Verschulden trifft, benachteiligt Sie grob und ist unwirksam.

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