Nützt mir der Einwand, die Rechnung sei noch nicht fällig?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 23.10.2024 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ist bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz eine hinlängliche Erläuterung und Klärung aller offenen Probleme der Abrechnung erfolgt, so ist von der Fälligkeit der abgerechneten Leistung auszugehen.OGH 9 Ob 79/14d, 27.11.2014
- Dies gilt bei fehlerhafter Abrechnung oder bei entsprechenden Behauptungen zu objektiv verständlichen Abrechnungsschwierigkeiten.OGH 8 Ob 114/11i, 22.11.2011
- Und sei es mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens.OGH 8 Ob 149/02y, 29.08.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021928 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 14.
- OGH 9 Ob 77/23y, 23.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 140/19z, 14.04.2020, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 17/16x, 21.03.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nicht immer. Auch bei einem vereinbarten Aufrechnungsverbot dürfen Sie aufrechnen, wenn der Gläubiger zahlungsunfähig ist oder Ihre Gegenforderung anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde. Als Verbraucher dürfen Sie zusätzlich mit Gegenforderungen aufrechnen, die aus demselben Vertrag stammen.
Nein. Eine Klausel in Geschäftsbedingungen, nach der Sie auch dann Schadenersatz zahlen müssen, wenn Sie an der Verspätung kein Verschulden trifft, benachteiligt Sie grob und ist unwirksam.