Haftet jemand, weil er einen fremden Schaden nicht verhindert hat?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 25.04.2023 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Schäden am benachbarten Grundstück infolge unterlassener Waldbewirtschaftungsmaßnahmen.OGH 10 Ob 15/23p, 25.04.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022392 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 10 Ob 15/23p, 25.04.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1294
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1301
- ABGB § 1313
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bleibt die Möglichkeit offen, dass ein schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten für einen erst künftig eintretenden Schaden ursächlich sein könnte, haben Sie ein Interesse an der Feststellung der Haftung. Diese Möglichkeit genügt für eine Feststellungsklage.
Ein Verbot bekommen Sie nur, wenn zwei Dinge zusammentreffen: Der andere muss zur Unterlassung verpflichtet sein, und es muss die Gefahr bestehen, dass er dagegen verstößt. Fehlt eines davon, besteht kein Anspruch. Droht ein Eingriff unmittelbar und konkret, genügt auch das.